Markt + Recht
Reisen angeblich zum Nulltarif, unzulässige Werbeanrufe unter falschem Namen, Rechnungen über vermeintliche Abonnements, Inkassodrohungen für angebliche Internetdienste: Auch 2011 verging keine Woche ohne den Versuch von Abzockern, kräftig Kasse zu machen.
Beim Handy-Vertrag, beim Festnetzanschluss und beim Surfen im Internet sind Flatrates schon lange verbreitet. Doch inzwischen nutzen immer mehr Branchen den Pauschaltarif als Lockangebot.
Ungebetene Werbeanrufe, Lockvogelangebote, Abofallen oder unzulässige Klauseln in Verträgen - immer wieder haben Verbraucher Grund, sich über Unternehmen zu beklagen. Doch es gibt Mittel sich zu wehren. - zum Beispiel mit einer Unterlassungsklage. Wie erklären das Verfahren.
Statt karitativer Organisationen profitieren nur allzu oft gewerbsmäßige Altkleidersammler.
Sobald ein Käufer ein Gebot abgegeben hat, kann der Anbieter nur noch in besonderen Fällen sein Angebot zurücknehmen.
Abonnements von Zeitung oder Zeitschrift per Internet, über ein Mailing oder eine dem Periodikum beigelegte Karte lassen sich in der Regel nicht widerrufen.
Verstopftes Rohr, defekter Fernseher oder ein Auto, das nicht mehr fährt: In solchen Fällen sind guter Rat und schnelle Hilfe vom Fachmann lieb und teuer.
Rabatt- oder Bonuskarten bringen Verbrauchern oft nur magere Preisnachlässe. Den eigentlichen Nutzen ziehen die Unternehmen, denn die versprechen sich vor allem Kundendaten, die bares Geld wert sind.
Das Sonderangebot in der Zeitung klingt verlockend, doch am selben Tag noch ist das Produkt in dem betreffenden Laden ausverkauft. Immer wieder sorgt so genannte Aktionsware für Verärgerung.