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Hundehalter-Haftpflichtversicherung

Ein Muss für jeden Hundebesitzer

Private Haftpflichtversicherung

Neue Verträge bringen Vorteile

Spezielle Haftpflicht-Versicherungen

Es gibt im alltäglichen Leben eines Versicherten auch Bereiche, die durch eine normale private Haftpflicht nicht abgedeckt sind. So sind beispielsweise Schäden durch bestimmte Haustiere, wie Hunde oder Pferde, nicht in der privaten Haftpflichtversicherung mitversichert. In solchen Fällen muss eine spezielle Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden:
Hier einige Beispiele:

Tierhalter-Haftpflicht
Wassersport-Haftpflicht
Haus- und Grundstücksbesitzer-Haftpflicht

Tierhalter-Haftpflicht
Ob Haustiere, wie Hunde oder Pferde, nun zum Freizeitvergnügen oder als Nutztiere gehalten werden, sie müssen extra versichert werden, sonst zahlt der Halter für alle Schäden, die das Tier verursacht, aus eigener Tasche. Beißt ein Hund zu oder verursacht ein Pferd einen Unfall, muss der Besitzer möglicherweise lebenslang für eine Rente des Verletzten aufkommen! Achtung: Bei exotischen Haustieren entscheiden Versicherer von Fall zu Fall. Auch bei Kampfhunden gibt es oft Probleme eine Versicherung zu finden.

Wassersport-Haftpflicht
Besitzer oder Führer von Segelbooten, Surfbrettern oder Wasserfahrzeugen mit Motor sollten eine Wassersport-Haftpflichtversicherung abschließen. Diese gilt übrigens weltweit. Ruder- oder Paddelboote sind hingegen über die private Haftpflichtversicherung abgesichert.

Haus- und Grundstücksbesitzer-Haftpflicht
Sobald Gebäude, Eigentumswohnungen oder Grundstücke vermietet werden, kommt die private Haftpflichtversicherung des Besitzers nicht mehr für Schäden auf. Dann muss eine Haus- und Grundstücksbesitzer-Haftpflicht abgeschlossen werden. Nötig wird sie auch für denjenigen, der mehrere Einfamilienhäuser, ein Wochenendhaus oder einen Schrebergarten besitzt.
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Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
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Sie finden es im Internet unter: http://www.vz-berlin.de/link463801A.html