Krankenkassen
Geht eine Krankenkasse pleite, werden die Versicherten rechtzeitig persönlich über die bevorstehende Schließung informiert, um sich eine andere Kasse suchen zu können. Verzichtet der Versicherte auf sein Wahlrecht, wählt der Arbeitgeber die Krankenkasse.
Die elektronische Gesundheitskarte ersetzt nach und nach die Krankenversicherungskarte.Wir beantworten die wichtigsten Fragen für gesetzlich Krankenversicherte.
Die Schließung einer Krankenkasse durch das Bundesversicherungsamt (BVA) kann mit Problemen einhergehen. Wir sagen Ihnen, wie Sie sich am besten verhalten, um auf der sicheren Seite zu sein.
Jede Kasse muss ihre Versicherten spätestens einen Monat, bevor sie den Zusatzbeitrag erhebt, auf das Recht zur Sonderkündigung hinweisen.
Vor acht Wochen verschickten die ersten gesetzlichen Krankenkassen ihre Schreiben, mit denen sie über den Zusatzbeitrag und das damit verbundene Sonderkündigungsrecht informierten. Seitdem häufen sich Fragen, aber auch Beschwerden der Versicherten bei der Verbraucherzentrale Berlin.
Gesetzlich Versicherte können ihre Krankenkasse schnell und ohne großen bürokratischen Aufwand wechseln. Doch wer die alte Kasse kündigt, muss länger in der neuen bleiben. Was ist bei Kündigungsfristen, Wahltarifen und Leistungen zu beachten?
Bis zum 30. Juni 2009 hatten die Krankenkassen Zeit: Spätestens dann sollten laut Gesetzgeber Verträge zwischen Krankenkassen und hausärztlichen Gemeinschaften vorliegen, um den Versicherten eine besondere hausärztliche Versorgung, die sogenannte Hausarztzentrierte Versorgung, anbieten zu können.
Die Verbraucherzentralen ermittelten bundesweit in einer Fragebogenaktion, inwieweit die Krankenkassen ihren Versicherten Hausarztzentrierte Versorgung anbieten und wie sich diese Angebote unterscheiden.
Seit dem 1.8.2009 können freiwillig Versicherte, die hauptberuflich selbstständig tätig sind und Versicherte, die keinen Anspruch auf eine sechswöchige Lohnfortzahlung haben, wie z.B. unständig Beschäftigte, über den allgemeinen Beitragssatz der Krankenkasse einen Anspruch auf ein "gesetzliches Krankengeld" zu erwerben.
Das macht den Fonds aus: ein einheitlicher Beitragssatz, eventuelle zusätzliche Beiträge, aber auch Prämien für die Versicherten, Sonderkündigungsrechte und Wahltarife, die Risiken bergen können.
Neben dem üblichen Abrechnungsverfahren, dem so genannten "Sachleistungsprinzip", gibt es auch die Möglichkeit der Kostenerstattung. Wir informieren über diese Abrechnungsalternative.
Das Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung ermöglicht es den Krankenkassen, mit pharmazeutischen Unternehmen Preisnachlässe auf Arzneimittel zu vereinbaren. Wir erklären, was sich dahinter verbirgt und welche Auswirkungen sie für Patienten haben.
Wir geben Ihnen einen Überblick über die einschlägigen Vorgaben des Gesetzes zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung
Die Gesundheitsreform erlaubt gesetzlichen Krankenkassen, private Zusatzversicherungen zu vermitteln. Seitdem werden Versicherte von ihrer Kasse verstärkt mit zusätzlichen Leistungen im Krankenhaus und vielen weiteren Extras umworben.
Vor Wechsel nach geplanten Beitragserhöhungen fragen
Für etwaige Schäden der Kunden haften nach Auffassung der Verbraucherzentralen die Krankenkassen.
In Deutschland besteht Krankenversicherungspflicht für alle. Wer kann wie in welche Versicherung zurückkehren und welche Tarife müssen Versicherungspflichtigen angeboten werden? Wir geben die wichtigsten Antworten im Überblick.
Die große Zahl unterschiedlichster Tarife erschwert den Überblick und die richtige Entscheidung. Für eine erste Orientierung geben wir grundlegende Informationen zu den neuen Tarifangeboten und deren Vor- und Nachteilen.