Die Verbraucherzentrale Berlin hatte am 17. Juni 2008 bereits eine einstweilige Verfügung gegen den „Verbraucherservice s.r.o.“ erwirkt, der als „Bundesverband Verbraucherservice“ mittels unzulässiger Telefonwerbung Verbrauchern gegen Zahlung von 59,-- Euro Schutz vor Telefonwerbung und Datenmissbrauch angeboten hat. Am Telefon wurde den Angerufenen die eigene Kontonummer vorgelesen, um Angst vor Datenmissbrauch zu schüren. „Solche Anbieter tauchen immer wieder unter neuen Namen auf. Sie schützen aber garantiert nicht vor Datenhandel und Datenmissbrauch“, versichert Ronny Jahn, Jurist bei der Verbraucherzentrale Berlin. Im Gegenteil: Sie selbst kündigen schriftlich Abbuchungen an, ohne dass Verbraucher sich mit dem Angebot einverstanden erklärt haben.
Daher folgende Tipps:
Kontobewegungen sollten genau beobachtet werden. Einer Abbuchung kann innerhalb von 6 Wochen widersprochen werden, Beträge können innerhalb dieser Frist durch die eigene Bank zurückgebucht werden. Gleichzeitig sollte das eigene Konto „berichtigt“ werden, so dass eventuelle Dispo- bzw. Überziehungszinsen im Zusammenhang mit unrechtmäßigen Abbuchungen nicht dem Kontoinhaber in Rechnung gestellt werden. Im Falle einer Abbuchung ohne Einzugsermächtigung sollten Betroffene Strafanzeige erstatten.
Informationen zum sorgfältigen Umgang mit persönlichen Daten finden Sie hier
Einen hundertprozentigen Schutz vor Datenhandel gibt es nicht. Datenhändler setzen sich – wie das jüngste Beispiel aus Schleswig-Holstein zeigt – über das Datenschutzgesetz dreist hinweg. „Verbraucher sollten sehr sparsam und vorsichtig mit persönlichen Daten umgehen, es also so weit wie möglich vermeiden, ihre Kontonummer im Internet zu hinterlassen oder am Telefon zu nennen bzw. zu bestätigen“, rät Dr. Peter Lischke, Finanzexperte von der Verbraucherzentrale Berlin.
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