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Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Berlin

07.08.2008
Was ist bei Reisereklamationen zu beachten?

Gerade bei Pauschalreisen kommt es nicht selten zu ärgerlichen Überraschungen am Urlaubsort. Die häufigsten Reklamationen, mit denen sich Verbraucher an die Reiserechtsberatung der Verbraucherzentrale wenden, betreffen Baulärm, Ersatzunterkünfte wegen Überbuchung, fehlende zugesicherte Leistungen (z.B. Zimmerausstattung, Strandbeschaffenheit), mangelhafte Serviceleistungen, verspätet ausgehändigtes Reisegepäck.

Hier einige Tipps, wie richtig reklamiert wird:
  • Wenn Reisemängel vor Reisebeginn genannt werden, die Reise aber trotzdem ange­treten wird: Alle Ansprüche schriftlich per Einschreiben/Rückschein gegenüber dem Reiseveranstalter vorbehalten.
  • Reisemängel am Urlaubsort sofort beim Reiseleiter schriftlich oder in Gegenwart von Zeugen reklamieren. Dem Reiseveranstalter unter Fristsetzung die Möglichkeit zur Abhilfe einräumen. Ist der örtliche Reiseleiter nicht erreichbar, sollte versucht werden, den Veranstalter zu informieren, z.B. per Fax. Eine Reklamation bei der Hotelleitung genügt nicht immer!
  • Für die Zeit bis zur Abhilfe kann nach Reiseende Minderung des Reisepreises gefordert werden. Ist Abhilfe nicht möglich, kann unter bestimmten Voraussetzungen der Reisende selbst für Abhilfe sorgen und die Mehrkosten dem Veranstalter in Rechnung stellen – oder die Reise bei schwerwiegenden Mängeln sogar kündigen.
  • Bei schwerwiegender Beeinträchtigung oder Vereitelung der Reise gibt es einen Anspruch auf vertanen Urlaub.
  • Die Frist für die Anmeldung von Ansprüchen beim Reiseveranstalter beträgt einen Monat nach Reiseende. Eine Mängelliste allein reicht nicht aus – innerhalb der Monatsfrist muss ein eindeutiger Anspruch auf Minderung des Reisepreises oder auf Schadenersatz an den Veranstalter gerichtet werden.
  • Die Verjährungsfrist beträgt hier grundsätzlich 2 Jahre, kann aber durch vertragliche Vereinbarung auf 1 Jahr verkürzt werden.
  • Reisereklamationen sind – wie auch andere Rechtsansprüche – nur durchsetzbar, wenn sie bewiesen werden können. Mängel also schriftlich vom Reiseleiter bestäti­gen lassen und möglichst durch Fotos belegen.
  • Die Reklamation an den Reiseveranstalter sollte immer schriftlich per Einschrei­ben/Rückschein erfolgen, möglichst unter Nennung von Zeugen und Vorlage von Fotos, auf denen die Schäden sichtbar sind.

Wer sich über seine Rechte informieren will oder Unterstützung bei der Durchsetzung von Ansprüchen benötigt, kann sich an die Reiserechtsberatung der Verbraucherzentrale Berlin wenden. Eine Anmeldung unter 21485-260 ist erforderlich. Die Beratung kostet 15 Euro.

Weitere Informationen enthält der Pocket-Ratgeber „Ihr Recht auf Reisen“ (Preis: 4,90 Euro plus 2 Euro Versandkosten), der in der Verbraucherzentrale erhältlich ist oder unter www.vz-bln.de (Broschürenshop) bestellt werden kann. Die Versandkostenpauschale beträgt 2,50 Euro. Im Broschürenshop der Verbraucherzentrale Berlin ist darüber hinaus ein großes Angebot an Ratgebern zu finden.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.


Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
Verbraucherzentrale Berlin e.V., Hardenbergplatz 2 , 10623 Berlin
Sie finden es im Internet unter: http://www.vz-berlin.de/link486711A.html