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Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Berlin

30.07.2008
Telefonwerbung –
Der Kampf darf nicht nur auf dem Papier stattfinden!

Belästigende Telefonwerbung ist eine unsägliche Plage. Trotz der bereits eindeutigen Rechtslage setzen sich viele Unternehmen täglich darüber hinweg und rufen Verbraucher an, um ihnen einen neuen Telefontarif oder ein Steuersparmodell anzudrehen. „Es wird höchste Zeit, dass der Gesetzgeber handelt und diesem Treiben ein Ende bereitet“, fordert Gabriele Francke, Geschäftsführerin der Verbraucherzentrale Berlin.

Damit die geplanten Gesetzesänderungen und die Bußgelder auch Wirkung zeigen, müssen jedoch effiziente Rahmenbedingungen bei der Verfolgung geschaffen werden. „Nur wenn Verstöße schnell bearbeitet werden können, werden die Unternehmen abgeschreckt. Ansonsten bleiben die neuen Regelungen bloße Papiertiger“, ist sich Francke sicher.

Aber auch die Verhängung von Bußgeldern durch die Bundesnetzagentur macht die Tätigkeit der Verbraucherzentralen in diesem Bereich nicht überflüssig. Nur wenn beide gemeinsam das Problem der Telefonwerbung bekämpfen, können die gewünschten Erfolge eintreten. Dies setzt aber auch voraus, dass die Verbraucherzentralen personell und finanziell hinreichend ausgestattet werden, um den Beschwerden über Telefonwerbung nachgehen zu können.

Bereits jetzt können Verbraucher im Kampf gegen die Telefonwerbung helfen. „Wenn uns Verbraucher mitteilen, wer sie angerufen hat und was ihnen angeboten wurde, können wir gegen die werbenden Unternehmen vorgehen und sie auch verklagen“, erklärt Gabriele Francke. Im vergangenen Jahr hat allein die Verbraucherzentrale Berlin 24 Unternehmen wegen belästigender Telefonwerbung abgemahnt.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.


Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
Verbraucherzentrale Berlin e.V., Hardenbergplatz 2 , 10623 Berlin
Sie finden es im Internet unter: http://www.vz-berlin.de/link486721A.html