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Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Berlin

08.07.2008
Pilotenstreik: Ansprüche geltend machen!
Bei Ablehnung kann die Verbraucherzentrale eingeschaltet werden

Auch Berliner waren gestern vom Piloten-Streik betroffen. Mindestens 55 Flüge von und nach Berlin waren gestrichen worden. Bei kurzfristiger Annullierung können Verbraucher Ausgleichszahlungen geltend machen. Fluggesellschaften lehnen diese im Streikfall regelmäßig ab und berufen sich dabei auf „Höhere Gewalt“.

Ob es zu einem streikbedingten Ausfall oder zu Einschränkungen im Flugreiseverkehr kommt, liegt nach Auffassung der Verbraucherzentrale Berlin sehr wohl im Einflussbereich der Fluggesellschaften. Anders sieht es bei einem Fluglotsenstreik aus, den die Fluggesellschaften nicht zu vertreten haben.

„Insofern können sich die Fluggesellschaften hier nicht mit dem Ablehnungsgrund der höheren Gewalt aus der Affäre ziehen“, stellt Gabriele Francke, Geschäftsführerin der Verbraucherzentrale Berlin, klar. „Neben der Erstattung des Flugpreises und Ausgleichszahlungen können im Einzelfall auch Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden.“

Je nach Länge der Flugreise können Geschädigte Ausgleichszahlungen in Höhe von 250 bis 600 Euro geltend machen. Im Ablehnungsfall können sie sich beim Luftfahrt-Bundesamt beschweren. Eine Alternative zur letzten Möglichkeit der Durchsetzung – dem Klageweg – bietet die außergerichtliche Rechtsbesorgung der Verbraucherzentrale.

Eine Anmeldung für eine persönliche Reiserechtsberatung ist erforderlich unter Tel.: 21485-260 oder anmeldung@vz-bln.de.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.


Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
Verbraucherzentrale Berlin e.V., Hardenbergplatz 2 , 10623 Berlin
Sie finden es im Internet unter: http://www.vz-berlin.de/link486811A.html