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Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Berlin

23.04.2008
Poststreik: Wenn wichtige Post nicht rechtzeitig ankommt...

Die Verbraucherzentrale Berlin weist darauf hin, dass jeder Verbraucher für die Einhaltung von Fristen, beispielsweise bei Kündigungen, Rücksendungen, Krankschreibungen, selbst verantwortlich ist.

„Wenn aufgrund des Poststreiks Briefe verspätet ankommen und daher Fristen versäumt werden, haftet hierfür der Absender. Er kann sich auch nicht damit herausreden, dass er nichts für den Streik könne und es daher nicht seine Schuld sei“, warnt Ronny Jahn, Jurist der Verbraucherzentrale Berlin. „Es besteht in diesem Fall auch kein Schadensersatzanspruch gegen die Deutsche Post oder die Gewerkschaft.“

Es gibt aber Ausweichmöglichkeiten. Sowohl Pakete und Päckchen als auch Briefe können von Wettbewerbern der Deutschen Post transportiert werden. Es besteht auch bei diesen die Möglichkeit, Briefe per Einschreiben mit Rückschein aufzugeben, so dass der Kunde einen Beleg für den rechtzeitigen Eingang beim Empfänger erhält. Bei einigen Anbietern ist allerdings zu beachten, dass teilweise längere Transportzeiten eingeplant werden müssen.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.


Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
Verbraucherzentrale Berlin e.V., Hardenbergplatz 2 , 10623 Berlin
Sie finden es im Internet unter: http://www.vz-berlin.de/link486961A.html