Seit dem 1. Januar 2008 ist der Staatsvertrag über das Glücksspielwesen in Kraft, der Werbung für Glücksspiele jeglicher Art über das Telefon, das Fernsehen oder im Internet generell verbietet. Bei der Telefonwerbung für Lotto-Tippgemeinschaften oder für Lose der staatlichen Klassenlotterien kommt es seither also nicht mehr darauf an, ob der Verbraucher sein Einverständnis mit Werbeanrufen erklärt hat. „Der Streit über die Wirksamkeit dubioser Generaleinwilligungen hat zumindest für diesen Bereich damit ein Ende gefunden“ erklärt Susanne Nowarra von der Verbraucherzentrale Berlin. „Rein theoretisch müsste jetzt ein nicht unerheblicher Teil der lästigen Werbeanrufe wegfallen“.
Die Praxis zeigt aber, dass Unternehmen, die bisher Telefonwerbung für Lotto-Produkte betrieben haben, jetzt für andere Leistungen zum Telefon greifen. Hierfür zwei Beispiele: Die in Berlin ansässige ZKV Marketing GmbH bietet nun unter dem Namen „Preisspitzel“ angeblich verbilligte Einkäufe aller Waren; nebenbei ignoriert sie das Verbot für Lotto-Werbung. Die DTD Dienstleistungs GmbH, Speyer, bewirbt – als Gewinn-Mitteilung getarnt - jetzt telefonisch eine so genannte Urlaubsflatrate. Beide Firmen verstoßen nicht nur gegen das gesetzliche Verbot, sondern auch gegen Unterlassungstitel, die die Verbraucherzentrale erwirkt hat.
„Die Verbraucherzentrale Berlin wird erneut ganz massiv gegen diese Firmen vorgehen und bittet betroffene Verbraucher um Mitteilung der Verstöße (nicht nur von diesen Firmen) per Post, per Fax oder per Mail an telefonwerbung@vz-bln.de, so Nowarra.
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

