Nachdem das Bundeskartellamt auch gegen die GASAG ein Missbrauchsverfahren wegen überhöhter Gaspreise eingeleitet hat, sieht sich die Verbraucherzentrale Berlin in ihrer Auffassung bestätigt. Sie hatte wegen unbilliger Preiserhöhungen eine Sammelklage initiiert und koordiniert, die am 19. Juni 2006 vom Landgericht Berlin zugunsten der Kläger entschieden wurde.
Die Verbraucherzentrale sieht in dem nun eingeleiteten Missbrauchsverfahren ein positives Signal für das noch laufende Berufungsverfahren. „Wir gehen davon aus, dass die Prüfungsergebnisse des Bundeskartellamtes unsere Position untermauern und auch das Berufungsverfahren im Sinne der Kläger, also der GASAG-Kunden, abgeschlossen wird,“ hofft Gabriele Francke, Geschäftsführerin der Verbraucherzentrale Berlin.
Das Berliner Kammergericht hat am 12. Februar 2008 die GASAG aufgefordert, zum Nachweis der Preiserhöhung am 01.10.2005 ihre Preiskalkulation für die Tarife der Kläger vor und nach der Preiserhöhung darzulegen. Eine Entscheidung wird in diesem Jahr erwartet.
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