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Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Berlin

15.02.2008
Höherer Beitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung –
Verbraucherzentrale berät zum Krankenkassenwechsel

Zum 1. Januar 2008 haben 17 der in Berlin wählbaren Krankenkassen ihre Beiträge erhöht, im Februar zogen weitere 14 Krankenkassen mit Beitragserhöhungen nach. Wer sich darüber ärgert, kann von seinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen, und zwar auch dann, wenn er erst kürzlich Mitglied dieser Krankenkasse geworden ist. Die 18-monatige Bindungsfrist nach einem Krankenkassenwechsel gilt bei einer Kündigung wegen Beitragssatzerhöhung nicht.

Die Kündigung muss der Krankenkasse in diesem Fall allerdings bis zu dem Ablauf des Monats, der auf das Inkrafttreten der Beitragserhöhung folgt, vorliegen. Dies bedeutet, dass bei einer Erhöhung im Januar die Kündigung spätestens bis zum 29. Februar 2008 und bei einer Beitragssatzerhöhung im Februar die Kündigung spätestens am 31. März 2008 erfolgen muss. Die Kündigungsfrist beträgt 2 Monate. Geht die Kündigung also im Februar 2008 bei der Krankenkasse ein, beginnt die Mitgliedschaft bei der neuen Krankenkasse zum 1. Mai 2008.

In Berlin liegen die Beitragssätze der frei wählbaren Krankenkassen zur Zeit zwischen 12,4 und 16 %. Die finanzielle Einsparung bei einem Krankenkassenwechsel kann also recht deutlich ausfallen. Dies sollte aber nicht das einzige Entscheidungskriterium sein.

Vor der Krankenkassenwahl sollte man sich überlegen, was für einen selbst wichtig ist. So sollten insbesondere chronisch Kranke sich erkundigen, ob eine Krankenkasse für ihr Krankheitsbild bestimmte Modellvorhaben oder Behandlungsprogramme anbietet. Beim Service – Öffnungszeiten, Erreichbarkeit, Geschäftsstellen vor Ort – können sich ebenfalls große Unterschiede auftun. Auch bei den Zusatzversicherungen und den Wahltarifen kann sich ein Vergleich der angebotenen Tarife lohnen.

Fragen hierzu beantwortet die Patientenberatung der Verbraucherzentrale Berlin. Telefonische Beratung unter Rufnummer 0900-1-88 77 104 (1,86 Euro/Min. aus dem deutschen Festnetz – Mobilfunktarife können abweichen), und zwar Dienstag von 14 – 17 Uhr und Mittwoch von 10 – 12 Uhr. Für eine persönliche Beratung ist eine Anmeldung unter Rufnummer 214 85-260 erforderlich.

Das aktualisierte Merkblatt „Freie Krankenkassenwahl“ bietet ebenfalls Hilfe bei der Wahl der Krankenkasse. Es erklärt, welche Krankenkassen gewählt werden können, was man vor einem Wechsel berücksichtigen sollte, welche Frist und welche Verfahren zu beachten sind und auch, wie sich die einzelnen Krankenkassen unterscheiden können. Es enthält auch eine Beitragsübersicht (Stand Februar 2008) über die in Berlin wählbaren gesetzlichen Krankenversicherungen nebst Adressen und Telefonnummern. Beides zusammen kann zum Preis von 1,-- € in der Verbraucherzentrale abgeholt, gegen eine zusätzliche Versandkostenpauschale von 2,50 € bestellt oder von der Startseite herunter geladen werden.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.


Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
Verbraucherzentrale Berlin e.V., Hardenbergplatz 2 , 10623 Berlin
Sie finden es im Internet unter: http://www.vz-berlin.de/link487111A.html