Das Landgericht Berlin (Gesch.-Nr.: 34 O 611/05) hatte durch Urteil am 19.06.2006 festgestellt, dass die rund elfprozentige Gaspreiserhöhung der GASAG vom 01.10.2005 für „Sonderkunden“ unwirksam ist. Die GASAG legte daraufhin Berufung ein. Die Sammelklage war von der Verbraucherzentrale Berlin initiiert und koordiniert worden.
In seinem heutigen Beschluss forderte der 21. Zivilsenat des Kammergerichts im Berufungsrechtsstreit die GASAG auf, ihre Preiskalkulation für die Tarife der Kläger – Vario 1 und 2 und Aktiv sowie Fix 1 und 2 – vor und nach der Preiserhöhung 2005 darzulegen und die Tariferhöhung auf dieser Grundlage zu erläutern. Das Verfahren ist also noch nicht abgeschlossen.
„Wir sind sehr optimistisch, dass die Sammelkläger den Rechtsstreit letztlich gewinnen werden“, erklärt Gabriele Francke, Geschäftsführerin der Verbraucherzentrale Berlin. „Wir gehen davon aus, dass endlich Transparenz in der Preiskalkulation hergestellt und die Unbilligkeit der Preiserhöhung ans Licht gebracht wird.“
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

