Direkt zum Inhalt
  • Seite drucken
  • Seite empfehlen
  • Warenkorb
  • Fragen zum Auftritt?
  • Tipps zur Schriftgrößenänderung

Aktueller Ratgeber

Titelbild des Ratgebers Kostenfallen beim Immobilienkauf

Kostenfallen beim Immobilienkauf


12,90 EURO
240 Seiten

Zum Ratgeber-Shop

Aktuelle Ergebnisse der

Stiftung Warentest

Produktfinder Staubsauger

Die besten Staub­sauger für Sie

Fernseher

15 aktuelle Fernseher im Test

Drucker-Scanner-Kombis

Überraschung im Detail

Service für Journalistinnen und Journalisten

Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Berlin

09.11.2007
Belästigende Werbeanrufe unter dem Vorwand des Verbraucherschutzes

Verbraucher erhalten zunehmend Anrufe von Unternehmen, die Ihnen einen kostenpflichtigen Schutz vor unerwünschten Werbeanrufen anbieten.

Vor der „Verbraucherschutzhilfe“, hinter der sich die J@ -Net -Nord -GmbH aus Norderstedt verbirgt, hatte die Verbraucherzentrale Berlin bereits vor einigen Monaten gewarnt. Gegen Zahlung einer einmaligen Gebühr von 39,95 Euro bot sie Schutz vor belästigenden Werbeanrufen an. Das Absurde: Das Unternehmen warb selbst mittels rechtswidriger Werbeanrufe für ihre „Dienstleistung“. Die Verbraucherzentrale erwirkte prompt eine einstweilige Verfügung gegen die J@ -Net -Nord -GmbH und deren Geschäftsführer.

Trotzdem „boomt“ dieses Geschäftsmodell. Weitere Unternehmen und Filialen der so genannten „Verbraucherschutzhilfe“ schießen wie Pilze aus dem Boden - nicht nur in Essen und Köln. Inzwischen kommen die Anrufe auch aus Dessau-Roßlau, und der Preis ist auf 49,95 Euro gestiegen. Der seit kurzem in Berlin tätige so genannte „Deutsche Verbraucherdienst“ (DtVD GmbH) bietet den Schutz vor Werbeanrufen für „nur“ 29,90 Euro.

„Selbst dieser 'Schnäppchenpreis' ist rausgeschmissenes Geld, da durch die Eintragung in die Sperrlisten die Werbeanrufe nicht verhindert werden“, warnt Ronny Jahn, Jurist bei der Verbraucherzentrale Berlin. „Wir haben die Verbraucherschutzhilfe in Dessau und die DtVD GmbH inzwischen wegen belästigender Telefonwerbung abgemahnt und werden notfalls gerichtliche Schritte einleiten.“

Wegen der Namensähnlichkeiten kam es bereits zu Verwechselungen mit der Verbraucherzentrale: Einige Verbraucher fragten hier nach, ob der Anruf bzw. das Angebot tatsächlich von der Verbraucherzentrale kamen. Die Verbraucherzentrale ruft selbstverständlich niemanden an, um ein Angebot zu unterbreiten.

Die Verbraucherzentrale ruft dazu auf, ihr Fälle von belästigender Telefonwerbung zu melden: per E-Mail an telefonwerbung@vz-bln.de, per Post oder per Fax.
Für die Einleitung wettbewerbsrechtlicher Schritte benötigt sie von betroffenen Verbrauchern folgende Angaben:
-Datum und Uhrzeit des Anrufes,
-werbendes Unternehmen,
-beworbenes Produkt.


Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.


Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
Verbraucherzentrale Berlin e.V., Hardenbergplatz 2 , 10623 Berlin
Sie finden es im Internet unter: http://www.vz-berlin.de/link487421A.html