Mit immer neuen, raffinierteren Methoden sollen Verbraucher zu Werbeveranstaltungen gelockt werden. Neuerdings erhalten Berliner eine Mitteilung von „Dr. Brinkmann & Partner - Finanzdienstleistungen“ mit der Aufforderung, eine nicht ausgezahlte Gewinnsumme zu einem bestimmten Termin in einem Hotel abzuholen.
Das Schreiben wirkt zunächst seriös, weil es auf den ersten Blick einem Anwaltsschreiben ähnelt – mit Aktenzeichen und Gebührenrechnung der Firma „Brinkmann & Partner“, so dass der Auszahlungsbetrag um etwa 70 Euro unter dem ursprünglichen Gewinnbetrag von 319 Euro liegt. Der Absender wurde angeblich damit beauftragt, „alle Geschädigten der Gewinnmitteilungen von der Firma Joker Reisen anzuschreiben, die ihren Hauptgewinn nicht erhalten haben. Wir kämpfen für Ihr Recht!“
Auf der Übergabefeier mit einem kostenlosen Imbiss und tollen Zusatzprämien – das Übliche eben – soll der Betrag persönlich übergeben werden.
„Es handelt sich hier eindeutig um eine Einladung zu einer Verkaufsveranstaltung. Sollte irgendeinem der Angeschriebenen der Betrag ausgezahlt werden, würden wir uns über einen Hinweis freuen. Bisher ist uns kein Fall bekannt geworden, in dem die angekündigte Gewinnauszahlung auf solchen Veranstaltungen tatsächlich stattgefunden hat“, stellt Gabriele Francke, Geschäftsführerin der Verbraucherzentrale Berlin, fest. „Unglücklicherweise lohnt sich das Geschäft aber immer noch, weil es trotz ständiger Warnungen zu viele Gutgläubige gibt, die nicht infrage stellen, warum jemand Ihnen irgendetwas schenken sollte.“
Es gibt auch hier bei genauem Hinsehen eindeutige Anzeichen für ein „unseriöses Angebot“:
1)Der Absender ist nicht zu identifizieren, die Absenderadresse fehlt. Aber Achtung: Auch eine Adresse ist kein Indiz für Seriosität – es könnte sich um eine sogenannte Briefkastenfirma handeln.
2)Die Übergabe einer Forderung aus der Insolvenzmasse eines Unternehmens findet ganz unfeierlich statt. Kein Insolvenzverwalter, Anwalt, Finanzdienstleister lädt die Betroffenen zu einem Imbiss ein und überreicht irgendwelche Zusatzgeschenke.
„Absolut lächerlich!“ ärgert sich Francke. „Das Schreiben des angeblichen Finanzdienstleistungsunternehmens wirkt übrigens höchstens auf den ersten Blick professionell.“
Hinweis:
Das angebliche Finanzdienstleistungsunternehmen „Dr. Brinkmann & Partner – Finanzdienstleistungen“ ist nicht zu verwechseln mit der bundesweit tätigen Kanzlei Brinkmann & Partner. Diese Sozietät von Rechtsanwälten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern ist eine eingetragene Partnerschaftsgesellschaft, die sich ihrerseits bereits gegen das unseriöse Verhalten des angeblichen Finanzdienstleisters „Dr. Brinkmann & Partner“ zur Wehr setzt, da sie immer häufiger als vermeintlicher Absender der unlauteren Werbung kontaktiert wird.
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