Wer zum 1.1.2008 in eine preiswertere Autoversicherung wechseln will, muss seinen bisherigen Vertrag bis zum 30.11.2007 kündigen – aus Beweisgründen per Einschreiben/Rückschein. Der Altvertrag sollte erst gekündigt werden, wenn die neue Versicherungspolice vorliegt. Wer die Frist verpasst, kann im Falle einer Beitragserhöhung sein außerordentliches Kündigungsrecht mit einer Monatsfrist nutzen.
Preise und Leistungen: Die Preisunterschiede zwischen den günstigsten und teuersten Angeboten betragen einige hundert Euro. Aber was nützt ein günstiges Angebot mit einem wesentlich eingeschränkten Versicherungsschutz? Daher unbedingt auch die Versicherungsbedingungen vergleichen und nicht von Billigtarifen blenden lassen! Auch Service und Erreichbarkeit können wichtige Auswahlkriterien sein. Fahranfänger können sparen, indem sie ihr Auto als Zweitwagen über die Eltern versichern lassen.
Neue Merkmale, z. B. Fahrzeugalter bei Erwerb, Wohneigentum, Nutzerkreis und Nutzeralter, vergrößern die ohnehin schon riesige Angebotspalette. Die Gesellschaften werben zudem mit Leistungserweiterungen. So wird z.B. gegen einen Prämienzuschlag Rabattschutz angeboten – im Schadensfall erfolgt dann keine Rückstufung in eine schlechtere Schadensfreiheitsklasse.
Wichtig: Die Angaben beim Versichererwechsel müssen aktuell und korrekt sein! Unrichtige Angaben können im Schadensfall den Versicherungsschutz kosten. Die neue Doppelkarte muss unverzüglich der Zulassungsstelle vorgelegt werden, sonst riskiert man eine Zwangsabmeldung. Der Kunde sollte sich schriftlich durch die neue Versicherung bestätigen lassen, dass es sich um den Tarifbeitrag 2008 handelt, um sich vor unliebsamen Prämienüberraschungen zu schützen – aber gezahlt werden muss auch der gesamte Betrag , wenn die Versicherung plötzlich mehr verlangt, sonst droht die Zwangsabmeldung. Es sollte eine unbegrenzte Versicherungssumme gewählt werden, mindestens 50 Millionen Euro.
Kaskoversicherung: Anders als bei der Kfz-Haftpflichtversicherung gibt es bei Teil- und Vollkaskoversicherungen keinen Abschlusszwang der Versicherer. Den gewünschten Kaskoschutz muss man sich also rechtzeitig in diesem Jahr vom Versicherer bestätigen lassen. In der Kaskoversicherung ist die Vereinbarung eines Selbstbehalts sinnvoll, um am Beitrag zu sparen. Der Schutz für „grobe Fahrlässigkeit“ sollte in der Kaskoversicherung mit eingeschlossen sein. Bei der Teilkaskoversicherung sollte auch der Zusammenstoß mit anderen Wirbeltieren als mit Haarwild versichert sein. Teure Sonderausstattungen, wie Navigationsgeräte über 2.500 Euro sollten in der Kaskopolice mitversichert sein.
Finanzanalyse „Kfz-Versicherung“ der Stiftung Warentest
Preis: 16 Euro. Für Neuabschlüsse von überwiegend privat genutzten Pkw werden unter den Versicherungsgesellschaften, die sich an der Untersuchung beteiligt haben, die günstigsten Angebote ermittelt. Der Fragebogen/Teilnahmecoupon ist auch in der Verbraucherzentrale erhältlich.
Versicherungsberatung der Verbraucherzentrale Berlin: Telefonisch donnerstags von 14-17 Uhr unter Tel. 0900-1-8877-101 (1,86 Euro/Min. a. d. dt. Festnetz – Mobilfunktarife können abweichen). Persönliche Beratung (20 Euro) nach vorheriger Anmeldung unter 21485-260 oder anmeldung@vz-bln.de .
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