Die Nutzung vermeintlicher Gratisangebote im Internet endet häufig mit einer bösen Überraschung: Surfer erhalten Rechungen, in denen behauptet wird, ein Vertrag sei abgeschlossen worden. In den letzten 12 Monaten haben sich bereits tausende Betroffene hilfesuchend an die Verbraucherzentrale gewandt. Mit der gemeinsamen Umfrage „Abzocke im Internet“ erheben die Verbraucherzentralen bis zum 26. Oktober, welche Erfahrungen Betroffene gemacht haben. Berliner finden den Link zur anonymen Umfrage, die am 14. September startet, auf der Homepage der Verbraucherzentrale Berlin unter
http://www.umfrage.vz-bln.de/
Auf der Homepage der Verbraucherzentrale Berlin gibt es außerdem rechtliche Hinweise und einen Musterbrief.
Was auf den ersten Blick wie ein attraktives kostenloses Angebot aussieht, entpuppt sich bei genauem Hinsehen oft als Vertragsfalle. Die vermeintlich kostenlosen Online-Tests, SMS, Gewinnspiele oder Gratisgeschenke dienen nur als Köder, um in einen kostenpflichtigen (Abo-)Vertrag zu locken und Verbraucher abzukassieren. Der Kostenhinweis ist bei der Anmeldung so gut versteckt, dass man ihn leicht übersehen kann. Diesen Haken entdecken die meisten Surfer erst, wenn sie die Rechnung erhalten.
„Seit Beginn letzten Jahres ist nicht nur die Zahl der Internetfallen erheblich gestiegen, sondern auch die Gestaltung hat vielfältige Formen angenommen“, stellt Gabriele Francke, Geschäftsführerin der Verbraucherzentrale Berlin, fest. „Vorsicht ist geboten, wenn der Anbieter eines vermeintlich kostenlosen Angebots die Eingabe persönlicher Daten verlangt – das ist bei Gratisangeboten nicht nötig. Sollte es zum Streit darüber kommen, ob sich ein Internetnutzer für ein Angebot angemeldet hat, liegt die Beweislast beim Seitenbetreiber. Er muss den Forderungsanspruch nachweisen können.“
Aber auch, wenn man sich auf einer der Seiten angemeldet hat, bestehen gute Chancen, sich gegen die Forderung zu wehren. Häufig wird man die Zahlung schon deswegen verweigern können, weil über den Preis nicht ausreichend informiert wurde. In jedem Fall besteht die Möglichkeit, den Vertrag zu widerrufen.
Unseriöse Anbieter setzen Betroffene dermaßen unter Druck, dass viele aus Angst vor zusätzlichen Kosten oder einem Rechtsverfahren dennoch zahlen. Gedroht wird Minderjährigen, die ein falsches Geburtsdatum angegeben haben, oft mit einer Strafanzeige wegen Betrugs. „Der Betrugsvorwurf greift aber nur, wenn ein Nutzer in Kenntnis eines kostenpflichtigen Angebots falsche Angaben gemacht hat, um der Zahlungspflicht zu entgehen. Wer die Kosten übersehen hat, ist kein Betrüger“ betont Gabriele Francke.
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

