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Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Berlin

24.07.2007
„Regionales“ aus Brasilien?
Verbraucher wollen wissen, woher ihre Lebensmittel kommen
Aktuelles Umfrageergebnis zur Herkunft von Lebensmitteln: 95 Prozent fühlen sich schlecht informiert

Die Herkunft von Lebensmitteln muss besser gekennzeichnet werden. Zu diesem Ergebnis kommt eine aktuelle Umfrage der Verbraucherzentralen. 95 Prozent der Befragten sind mit den derzeitigen Herkunftsangaben nicht einverstanden. Die Umfrage unterstreicht, dass die Hersteller zu klaren Herkunftsangaben verpflichtet werden müssen.

Viele Verbraucher wollen wissen, ob z. B. das Fleisch ihrer Hähnchennuggets aus Brasilien kommt, oder aus der Region. Sie wollen gezielt Produkte aussuchen können, die aus der heimischen Landwirtschaft stammen oder durch kurze Transportwege weniger klimaschädliche Gase erzeugen.

85 Prozent wollen die Herkunftsangabe direkt auf dem Etikett

Mehr als 3500 Verbraucher beteiligten sich an der bundesweiten Umfrage „Die Ausweise bitte“. Die Ergebnisse: Über 95 Prozent der Befragten sind mit den aktuellen Herkunftsangaben nicht einverstanden.

Nach dem weit verbreiteten Willen der Verbraucher (85,4 Prozent), sollen die Herkunftsangaben direkt auf dem Etikett stehen. Ein Großteil der Befragten vermisst vor allem die Herkunftsangaben für Fleisch (78,4 Prozent), Obst und Gemüse (77,2 Prozent) und Milch (61,6 Prozent). Auch bei zusammengesetzten Lebensmitteln fühlen sich die Konsumenten nicht ausreichend informiert (87,8 Prozent). Fast genauso wichtig ist die obligatorische Angabe des Herstellers (71,3 Prozent) auf dem Etikett.
Bisher gilt die Herkunftskennzeichnung lediglich für ausgewählte Produktgruppen, etwa für diverse Obst- und Gemüsearten und Rindfleisch. Doch auch diese sind lückenhaft und können mit einfachen Tricks ausgehebelt werden: „Allein die Zugabe von Salz oder Gewürzen zu einem Stück Rindfleisch reicht, um die Kennzeichnung zu umgehen“, bemängelt Christoph Römer von der Verbraucherzentrale Berlin.

Verbrauchermacht: Biosiegel und Eierkennzeichnung zeigen, wie es geht

Biosiegel und Eiercode haben gezeigt, wie eine gute Kennzeichnung wirkt. Beispielsweise hat sich der Umsatz ökologisch erzeugter Produkte seit der Einführung des Bio-Siegels verdoppelt – von 2000 bis 2006 von 2 auf 4,5 Milliarden. Im Zuge der neuen Eierkennzeichnung greifen heute knapp 60 Prozent der Verbraucher zu Eiern aus Boden-, Freiland und Biohaltung.

Die Forderungen der Verbraucherzentralen im Einzelnen:

* Ausnahmeregeln abschaffen

Die Herkunftskennzeichnung muss für alle Produkte gelten, die aus nur einer Zutat bestehen. Dazu zählen Obst, Fleisch, Milch etc.
Die bisherigen Regelungen umfassen nur wenige Lebensmittel und müssen ausgeweitet werden. Beispiel Fleisch: Nur für Rindfleisch gilt im Moment eine generelle Pflicht zur Herkunftsangabe, nicht jedoch für Schweine- oder Geflügelfleisch.

* Transparente Inhaltsangaben

Bei zusammengesetzten Lebensmitteln muss die Herkunftsangabe für die wichtigsten Zutaten obligatorisch sein. Dazu zählen alle Zutaten, die einen großen Anteil an dem Produkt ausmachen (mehr als 25 Prozent) und zu einer wichtigen Lebensmittelgruppe (Fleisch, Obst, Gemüse, Milch, Getreide) gehören. Damit kann der Verbraucher erkennen, woher das Fleisch der Hühnchennuggets oder die Milch für den Joghurt kommen.

* Eindeutige EU-Vorschriften zur Herkunftsbezeichnung

Das europäische Herkunftslabel „geschützte geographische Angabe“ muss gewährleisten, dass die wichtigsten Zutaten tatsächlich aus der angegebenen Region stammen. Bisher ist dies nur bei dem Label „geschützte Ursprungsbezeichnung“ garantiert. Zudem muss sichergestellt werden, dass eine „garantiert traditionelle Spezialität“ nicht den Eindruck erweckt, sie stamme aus einer bestimmten Region.

* Obligatorische Angabe der Adresse und Telefonnummer des Herstellers auf dem Etikett

Die Angabe der Adresse und einer Telefonnummer des Herstellers sollte auf verpackten Lebensmitteln verpflichtend vorgeschrieben werden. Die Angabe des Verpackers oder des Händlers, der das Produkt verkauft ("hergestellt für ..."), ist nicht ausreichend.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.


Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
Verbraucherzentrale Berlin e.V., Hardenbergplatz 2 , 10623 Berlin
Sie finden es im Internet unter: http://www.vz-berlin.de/link487941A.html