Direkt zum Inhalt
  • Seite drucken
  • Seite empfehlen
  • Warenkorb
  • Fragen zum Auftritt?
  • Tipps zur Schriftgrößenänderung

Aktueller Ratgeber

Titelbild des Ratgebers Kostenfallen beim Immobilienkauf

Kostenfallen beim Immobilienkauf


12,90 EURO
240 Seiten

Zum Ratgeber-Shop

Aktuelle Ergebnisse der

Stiftung Warentest

Produktfinder Staubsauger

Die besten Staub­sauger für Sie

Fernseher

15 aktuelle Fernseher im Test

Drucker-Scanner-Kombis

Überraschung im Detail

Service für Journalistinnen und Journalisten

Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Berlin

19.09.2008
Telefonwerbung:
Bundesrat unterstützt Forderung der Verbraucherzentralen

Nach einem entsprechenden Antrag des Landes Berlin hat der Bundesrat heute einen wirksamen Schutz vor Vertragsabschlüssen durch Telefonwerbung gefordert. Auch den Bundesländern gehen die Pläne der Bundesregierung nicht weit genug. Die Verbraucherzentrale Berlin begrüßt die Forderung des Bundesrats, wonach telefonisch abgeschlossene Verträge erst nach schriftlicher Bestätigung durch den Kunden innerhalb von zwei Wochen per Brief, Fax oder E-Mail wirksam werden sollen.

Das Ergebnis unerlaubter Telefonwerbung ist sehr häufig ein tatsächlicher oder vermeintlicher Vertragsabschluss. Den betroffenen Verbrauchern ist meistens nicht bewusst, wie es dazu gekommen ist. Viele gehen ohnehin davon aus, dass am Telefon gar kein Vertrag abgeschlossen werden kann. Diese Probleme treten nach wie vor massenhaft auf.

"Wir begrüßen den Beschluss des Bundesrates und erwarten, dass er sich im Gesetz wiederfinden wird", sagt Gabriele Francke, Geschäftsführerin der Verbraucherzentrale Berlin e.V. "Das Widerrufsrecht und Geldstrafen allein reichen nicht aus, einem Unternehmen die unerlaubte Telefonwerbung zu verleiden."


Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.


Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
Verbraucherzentrale Berlin e.V., Hardenbergplatz 2 , 10623 Berlin
Sie finden es im Internet unter: http://www.vz-berlin.de/link497231A.html