Nach einem entsprechenden Antrag des Landes Berlin hat der Bundesrat heute einen wirksamen Schutz vor Vertragsabschlüssen durch Telefonwerbung gefordert. Auch den Bundesländern gehen die Pläne der Bundesregierung nicht weit genug. Die Verbraucherzentrale Berlin begrüßt die Forderung des Bundesrats, wonach telefonisch abgeschlossene Verträge erst nach schriftlicher Bestätigung durch den Kunden innerhalb von zwei Wochen per Brief, Fax oder E-Mail wirksam werden sollen.
Das Ergebnis unerlaubter Telefonwerbung ist sehr häufig ein tatsächlicher oder vermeintlicher Vertragsabschluss. Den betroffenen Verbrauchern ist meistens nicht bewusst, wie es dazu gekommen ist. Viele gehen ohnehin davon aus, dass am Telefon gar kein Vertrag abgeschlossen werden kann. Diese Probleme treten nach wie vor massenhaft auf.
"Wir begrüßen den Beschluss des Bundesrates und erwarten, dass er sich im Gesetz wiederfinden wird", sagt Gabriele Francke, Geschäftsführerin der Verbraucherzentrale Berlin e.V. "Das Widerrufsrecht und Geldstrafen allein reichen nicht aus, einem Unternehmen die unerlaubte Telefonwerbung zu verleiden."
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