Nachdem die Verbraucherzentrale Berlin bereits den Stromanbieter Vattenfall wegen seiner Werbung als bester Stromanbieter verklagt hat, hat sie nun auch die FlexStrom GmbH wegen irreführender Werbung abgemahnt. Beide Stromanbieter geben in ihrer Werbung an, Testsieger zu sein. Sie berufen sich hierbei auf die Untersuchungsergebnisse von Unternehmen, deren Firmenbezeichnungen den falschen Eindruck erwecken, sie seien anbieterunabhängige Institutionen.
Vattenfall wirbt damit, "Bester Stromanbieter" zu sein. Diese Auszeichnung erhielt das Unternehmen vom Deutschen Institut für Service-Qualität. Hierbei handelt es sich um ein Unternehmen, das vom Betreiber einer Marketing-Agentur gegründet wurde. Die Werbung mit diesen Testsiegeln ist nach Auffassung der Verbraucherzentrale daher irreführend. "Wenn Verbraucher "Deutsches Institut" lesen, erwarten Sie eine anbieterunabhängige Einrichtung und keine private Firma", stellt Ronny Jahn, Jurist bei der Verbraucherzentrale Berlin, fest. "Wir haben Vattenfall daher wegen irreführender Werbung abgemahnt." Da Vattenfall die Abgabe einer Unterlassungserklärung abgelehnt hat, hat die Verbraucherzentrale inzwischen Klage beim Landgericht Berlin eingereicht.
Die Firma FlexStrom GmbH wirbt mit der Auszeichnung "Europäischer Wirtschaftspreis" und "Bester Stromtarif 2005", verliehen von der "Europäischen Wirtschaftskammer". Anders als dieser Name suggeriert, handelt es sich hierbei jedoch nicht um eine offizielle Stelle, sondern ebenfalls um ein privatwirtschaftliches Unternehmen. Daher hat das Oberlandesgericht Dresden bereits entschieden, dass die Bezeichnung "Europäische Wirtschaftskammer" für diese Firma irreführend ist. Die Verbraucherzentrale Berlin hat FlexStrom daher abgemahnt und aufgefordert, nicht mehr mit dem täuschenden Hinweis auf die Auszeichnung zu werben. Sollte FlexStrom die Abgabe der Unterlassungserklärung verweigern, wird die Verbraucherzentrale Klage erheben.
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