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Demenz


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Demenz / Alzheimer Krankheit

Medizinische Grundlagen


Pflegeheim/Rechte: stockphoto.com/deanm1974Ist Demenz das Gleiche wie die Alzheimer Krankheit?
Was tun bei ersten Anzeichen?
Ist Vergesslichkeit schon Demenz?

Hilfe durch die Pflegeversicherung


Zählt eine Demenz bei der Pflegeeinstufung?
Gibt es Leistungen der Pflegeversicherung für Demenzkranke ohne Pflegestufe?
Wie viel zahlt die Pflegeversicherung für Betreuungsangebote?

Betreuungsangebote


Welche Betreuungsangebote zahlt die Pflegeversicherung?
Welche Betreuungs- und Pflegeangebote gibt es, wenn die Versorgung zu Hause nicht leistbar ist?

Tipps für Angehörige


Wie lässt sich die Wohnung sicherer gestalten?
Wie lassen sich schwierige Situationen im Umgang mit Demenzkranken meistern?
Wie können sich Angehörige eine Auszeit nehmen?
Wer entscheidet für den Demenzkranken, wenn er es selber nicht mehr kann?

Medizinische Grundlagen


Ist Demenz das gleiche wie die Alzheimer Krankheit?
Demenz ist der medizinische Oberbegriff für einen fortschreitenden Abbauprozess im Gehirn. Die Folge ist der Verlust der Geistes- und Verstandesfähigkeiten. Die Alzheimer Krankheit ist eine der bekanntesten chronischen Krankheiten, die zu solchen Abbauprozessen führt. Inzwischen sind weitere akute und chronische Krankheiten bekannt, die eine Demenz zur Folge haben können, beispielsweise Durchblutungsstörungen, Hirntumore oder Depressionen. Einige dieser Krankheiten sind gut behandelbar.

Was tun bei ersten Anzeichen?
Bei einem Verdacht auf Demenz sprechen Sie zunächst Ihren Hausarzt an. Für eine weitere und umfangreiche Diagnostik sollten Sie jedoch einen Spezialisten (z.B. Nervenarzt, Psychiater) oder die Gedächtnissprechstunde einer Fachklinik aufsuchen. Es gibt einige demenzielle Krankheiten, die gut behandelbar sind, wenn sie rechtzeitig erkannt werden. Auch bei einer chronischen Demenz, wie der Alzheimer Krankheit, gibt eine Diagnose nicht nur Gewissheit. Entsprechende Medikamente und Leistungen der Pflegeversicherung können das Alltagsleben erleichtern.

Ist Vergesslichkeit schon Demenz?
Wer kennt das nicht, der Name der Bekanntschaft von der gestrigen Feier ist vergessen, man kann sich nicht erinnern, wo die Brille zuletzt war oder ein bestimmter Begriff fällt einem nicht ein. All das ist durchaus normal und kann beispielsweise ein Zeichen von Stress oder schlicht eines schlechten Erinnerungsvermögens sein.

Eine Demenz geht über solche Schwächen weit hinaus. Die Krankheit führt dazu, dass die Betroffenen alltägliche Abläufe nicht mehr koordinieren und logische Zusammenhänge nicht mehr erkennen können. Häufig treten auch Orientierungsprobleme auf, was vor allem in einer neuen Umgebung, etwa im Urlaub, auffällt. Neben der nachlassenden Geistesfähigkeit kommt es bei vielen Demenzformen auch zu einer Veränderung der Persönlichkeit. Gerade dies macht die Krankheit für die Betroffenen und ihre Angehörigen so schwierig.

Hilfe durch die Pflegeversicherung


Zählt eine Demenz bei der Pflegeeinstufung?
Für die Pflegeinstufung wird der Hilfebedarf bei Köperpflege, Essen und Trinken, Fortbewegen in der Wohnung sowie teilweise auch außer Haus und für die Hauswirtschaft bewertet. Dementielle Erkrankungen zählen hierbei nur, wenn sie dazu führen, dass jemand nicht mehr oder nur eingeschränkt in der Lage ist, diese Tätigkeiten durchzuführen, beispielsweise sich selbst regelmäßig und gründlich zu waschen. Der häufig darüber hinausgehende notwenige Betreuungsbedarf im Alltag wird nicht angerechnet. Allein die Notwendigkeit einer Aufsicht, damit der Betroffene nicht etwa unbeaufsichtigt die Wohnung verlässt, zählt nicht. Je nach Ergebnis werden Pflegestufen von I bis III zuerkannt. Liegt der festgestellte Hilfebedarf unter 90 Minuten täglich, gibt es keine Pflegestufe. Weitere Informationen finden Sie hier.

Rechtzeitig Antrag stellen
Stellen Sie frühzeitig einen Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung, denn für den Leistungsbeginn zählt der Tag der Antragstellung. Denken Sie auch an den Antrag auf zusätzliche Betreuungsleistungen, wenn Leistungen vor dem 1. Juli 2008 bewilligt worden sind. Möglicherweise haben Sie Anspruch auf den erhöhten Betreuungsbetrag.

Gibt es Leistungen der Pflegeversicherung für Demenzkranke ohne Pflegestufe?
Die Pflegeversicherung bewilligt spezielle Leistungen für Menschen "mit eingeschränkter Alltagskompetenz" auch unabhängig vom Vorliegen einer Pflegestufe (so genannt Pflegestufe "0"). Dazu beurteilen die Mitarbeiter vom Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) anhand von 13 festgelegten Kriterien die Schwere der Einschränkungen. Diese sind beispielsweise "unkontrolliertes Verlassen der Wohnung", "mangelnde Einschätzung von gefährlichen Situationen", "ein der Situation nicht angemessenes Verhalten" oder "eine Störung des Tag-/Nacht-Rhythmus".

Werden bei der Begutachtung wenigstens zwei dieser Kriterien erfüllt, davon eines aus einem eingegrenzten Kriterienkatalog, besteht Anspruch auf Kostenerstattung für Betreuungsleistungen. Wird noch wenigstens ein weiteres Kriterium aus einem festgelegten Bereich erfüllt, gibt es den erhöhten Betreuungssatz.

Wie viel zahlt die Pflegeversicherung für Betreuungsangebote?
Je nachdem wie schwer die Einschränkungen der Alltagskompetenz eingeschätzt werden, erhalten Demenzkranke einen Grundbetrag für Betreuungsleistungen von 100 € pro Monat bzw. 200 € pro Monat bei erhöhtem Bedarf. Somit stehen im Jahr maximal 1.200 € bzw. 2.400 € zur Verfügung. Erfolgt der Antrag später im Jahr, reduziert sich der Betrag entsprechend der fehlenden Monate.
Wichtig zu wissen: Es handelt sich um eine Kostenerstattung. Das Geld wird also nicht ausgezahlt, sondern in Anspruch genommenen Betreuungsleistungen werden entweder direkt mit dem Dienstleister abgerechnet oder Pflegebedürftige erhalten nach Einreichen der Rechnung bei der Kasse das Geld zurück. Die Betreuungsleistungen der Pflegeversicherung sind auf eine monatliche Nutzung ausgelegt. Nicht verbrauchte Mittel können jedoch aufgespart werden bis maximal zum Ende des folgenden Kalenderhalbjahres. So lassen sich auch Mittel für eine umfängliche Betreuung ansparen.

Stundenweise Betreuung für Pflegebedürftige durch Ersatzpflege
Wurden Menschen, die wenigstens Pflegestufe I haben, für mehr als sechs Monate von einer Pflegeperson zu Hause unterstützt, besteht Anspruch auf jährlich 1.550 € für die so genannte Verhinderungspflege oder Ersatzpflege. Bei einer Ersatzpflege durch Angehörige beläuft sich der Betrag je nach Pflegestufe auf maximal 700 €. Die Ersatzpflege macht es Ihnen als pflegende Angehörige möglich, einmal selbst in Urlaub zu fahren oder auch selbst einmal Arzt- oder Theaterbesuche zu realisieren. Dieses Geld kann auch für stundenweise Betreuung durch Profis oder Laien eingesetzt werden. Der Anspruch auf Ersatzpflege besteht zusätzlich zu den Betreuungsleistungen, sofern eine Pflegestufe erteilt wurde. Mehr zu diesem Thema erfahren Sie hier.

Betreuungsangebote


Welche Betreuungsangebote zahlt die Pflegeversicherung?
Die Pflegeversicherung übernimmt nur die Kosten für bestimmte Betreuungsleistungen wie Angehörigengruppen oder eine stundenweise Betreuung zu Hause. Um sicherzustellen, dass die Betreuungskräfte im Umgang mit Demenzkranken geschult sind, können nur mit entsprechender Anerkennung Dienstleister die Betreuung über die Pflegeversicherung abrechnen. Die Betreuung kann durch Profis oder Ehrenamtliche erfolgen.

Betreuung durch Profis
Die unterstützenden Leistungen können für alle zugelassenen Einrichtungen der Kurzzeit-, Tages- und Nachtpflege eingesetzt werden. Außerdem können anerkannte Pflegedienste neben den üblichen pflegerischen Maßnahmen spezielle Betreuungsleistungen für Demenzpatienten anbieten.

Betreuung durch Ehrenamtliche
Bei den so genannten niedrigschwelligen Betreuungsangeboten übernehmen geschulte Ehrenamtliche die Betreuung in Gruppen oder stundenweise zu Hause. Damit die Leistungen der Pflegekassen dafür eingesetzt werden können, müssen die Dienste offiziell anerkannt sein. Voraussetzung für die Anerkennung ist beispielsweise der Nachweis, dass die ehrenamtlichen Betreuungskräfte einen speziellen Vorbereitungskurs besucht haben. Eine Betreuung durch Angehörige oder Nachbarn wird grundsätzlich nicht finanziert. Hierfür kann nur das Pflegegeld genutzt werden. Die Pflegekassen halten Listen vor, in denen die besonderen Betreuungsangebote aufgeführt sind.

Welche Betreuungs- und Pflegeangebote gibt es, wenn die Versorgung zu Hause nicht leistbar ist?
Ist eine dauerhafte Pflege zu Hause nicht (mehr) möglich, kann der Umzug in ein Pflegeheim eine Lösung sein. Inzwischen gibt es einige Heime, die sich auf die Pflege von demenzkranken Menschen spezialisiert haben. Seit der Reform der Pflegeversicherung zum 1. Juli 2008 können Heime außerdem auch zusätzliche Betreuungsleistungen mit extra dafür angestellten Mitarbeitern anbieten, ohne dass dies zu Mehrkosten für die Bewohner führt. Ein Vergleich der Angebote verschiedener Einrichtungen lohnt sich! Achten Sie darauf, ob die (Beschäftigungs-) Angebote oder Therapieansätze, die Ihnen genannt wurden auch tatsächlich durchgeführt werden.

Wohngemeinschaft als Alternative
In einigen Regionen Deutschlands haben sich so genannte Wohngemeinschaften für Menschen mit Demenz etabliert. Dort leben etwa acht bis zwölf Pflegebedürftige in einer gemieteten Wohnung zusammen und werden von einem Dienstleister, meistens einem Pflegedienst, gemeinsam - oft rund um die Uhr - betreut. Mit der Reform der Pflegeversicherung ist es möglich, die Leistungsansprüche mehrerer pflegebedürftiger WG-Bewohner zusammenzufassen und für gemeinsame Pflege- Hauswirtschafts- und Betreuungsleistungen zu verwenden.

Muss nur ein kürzerer Zeitraum überbrückt werden, ist die stationäre Kurzzeitpflege eine Alternative. Einige Heime halten extra Plätze für Kurzzeitpflege vor, andere Häuser sind sogar auf Kurzzeitpflege spezialisiert. Der Aufenthalt in der Kurzzeitpflege kann helfen, um eine akute Krisensituation zu Hause aufzufangen. Andererseits ist ein häufiger Wohnungswechsel für viele Demenzkranke sehr belastend. Wichtig ist, eine Einrichtung auszuwählen, die sich auf die Bedürfnisse von Demenzpatienten eingestellt hat.

Tipps für Angehörige


Wie lässt sich die Wohnung sicherer gestalten?
Eine große Sorge bei der Betreuung von Menschen mit Demenz ist, dass jederzeit ein Unglück passieren kann, weil etwa der Herd zu lange eingeschaltet wird oder Badewasser überläuft. Für solche Fälle gibt es inzwischen zahlreiche technische Lösungen wie Herdsicherungen, Rauch- und Wassermelder. Beratung zur sicheren und demenzfreundlichen Wohnungsgestaltung bieten die Link öffnet in neuem FensterWohnberatungsstellen.

Wie lassen sich schwierige Situationen im Umgang mit Demenzkranken meistern?
Viele Konflikte entstehen, weil sich Demenzkranke und Angehörige nicht richtig verstehen. Im Verlauf der demenziellen Erkrankung gehen Erinnerungen an aktuelle Ereignisse verloren. Auch nahe stehende Personen werden nicht mehr erkannt. Dagegen sind lange zurück liegende Ereignisse häufig sehr präsent. Angehörige können versuchen, diese Erinnerungen zu nutzen und in das Alltagsleben mit dem Demenzkranken einzubeziehen. Gemeinsam in alten Fotoalben blättern oder alte Lieder hören schafft oft wieder einen näheren Kontakt.
Manchmal eskalieren Situationen auch, weil der Demenzkranke Angst vor bestimmten Dingen bekommt. So kann beispielsweise die Körperpflege mit Waschschüssel und Lappen einfacher sein, als ein Wannenbad. Auch hier hilft, alte Lebensweisen und Rituale aus der Jugendzeit des Kranken zu kennen und zu nutzen.

Nutzen Sie Unterstützungsangebote!
Gesprächskreise für Angehörige von Demenzkranken sind für viele Menschen eine Entlastung. Sie werden beispielsweise durch Alzheimergesellschaften, Kirchengemeinden oder Wohlfahrtsverbände organisiert. Wurden Leistungen der Pflegeversicherung aufgrund einer Demenz bewilligt, besteht ein Anspruch auf vierteljährliche Beratungsbesuche zu Hause. Diese können von Pflegediensten aber auch anderen anerkannten Beratungseinrichtungen wie Alzheimergesellschaften oder Mitarbeitern der Pflegestützpunkte durchgeführt werden. Wer einen Pflegebedürftigen versorgt, kann außerdem an so genannten Pflegekursen teilnehmen.
Die Pflegekassen informieren über Unterstützungsangebote vor Ort.

Wie können sich Angehörige eine Auszeit nehmen?
Angehörige sollten beizeiten Unterstützungsangebote nutzen und sich selbst eine Auszeit nehmen, denn nur wenn die Pflegenden selbst körperlich und geistig fit sind, können sie für ihre Angehörigen da sein. Kurzweilige Entlastung bieten stundenweise Betreuungsangebote zu Hause oder Betreuungsgruppen. Außerdem gibt es Angebote der Tages- oder Nachtpflege. Auch diese Leistungen werden über die Pflegeversicherung bezuschusst, wenn wenigstens die Pflegestufe I bewilligt wurde.

Mit der Reform der Pflegeversicherung wurde für Arbeitnehmer außerdem die Pflegezeit eingeführt. Wer sich um einen pflegebedürftigen Angehörigen kümmert, kann sich in größeren Betrieben für bis zu sechs Monaten von der Arbeit freistellen lassen. Während dieser Zeit übernimmt die Pflegeversicherung die Zahlungen zur Sozialversicherung, allerdings wird kein Lohn gezahlt. Bei akuten Situationen können sich Arbeitnehmer kurzfristig zehn Tage unbezahlt von der Arbeit freistellen lassen. Dies gilt auch für kleinere Betriebe.

Beschäftigte, die einen Angehörigen pflegen, können ihre wöchentliche Arbeitszeit für die Dauer von zwei Jahren auf bis zu 15 Stunden pro Woche reduzieren, ohne allzu hohe Gehaltseinbußen in Kauf nehmen zu müssen. Ein Beispiel: Der Arbeitgeber zahlt einem Pflegenden, der seine Arbeitszeit um 50 Prozent verringert, weiterhin 75 Prozent des Bruttogehalts.
Arbeitet der Beschäftigte nach zwei Jahren wieder voll, erhält er weiterhin 75 Prozent des Ursprungsgehalts – und zwar solange, bis der Ausfall ausgeglichen ist. Das sind in der Regel ebenfalls zwei Jahre.
Wer Familienpflegezeit in Anspruch nimmt, muss eine Versicherung abschließen, um Ausfallrisiken des Arbeitgebers im Falle von Berufs- und Erwerbsunfähigkeit zu verringern.
Wichtig: Der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, dem Arbeitnehmer Familienpflegezeit einzuräumen.

Die Pflege eines Demenzkranken kann Familien an die Grenze ihrer Belastbarkeit bringen. Manchmal ist es für alle Beteiligten – auch die Patienten - besser, wenn der Demenzkranke in eine Pflegeeinrichtung oder eine Pflege-WG umzieht. Ohne die ständige Belastung, dauernd anwesend sein zu müssen, haben Angehörige häufig wieder mehr Kraft und können dem Demenzkranken eine größere Unterstützung sein.

Wer entscheidet für den Demenzkranken, wenn er es selber nicht mehr kann?
Im Verlauf der Krankheit verlieren Menschen mit Demenz die Fähigkeit, selbst Verträge abzuschließen oder Geschäfte zu tätigen. Demenzkranke werden in solchen Fällen aber nicht automatisch von Angehörigen vertreten. Um wirksam für andere handeln zu können, gibt es zwei Möglichkeiten. Zum einen kann jeder in gesunden Tagen einer Vertrauensperson eine schriftliche Vollmacht erteilen. Soll sie erst im Bedarfsfall genutzt werden, kann man mit dem Bevollmächtigten entsprechende Bedingungen zum Einsatz der Vollmacht vereinbaren. Zum anderen kann das Amtsgericht einen gesetzlichen Betreuer bestellen, der sich um die Angelegenheiten des Betroffenen kümmert.

Das Gericht berücksichtigt bei der Wahl des Betreuers die Wünsche des Betroffenen und übt insgesamt über die Betreuungssituation eine gewisse Aufsicht aus. Die Vollmacht ist in der praktischen Anwendung einfacher, birgt jedoch das Risiko eines Missbrauchs. Dagegen bietet die gesetzliche Betreuung eine gewisse Kontrolle, die jedoch auch zu mehr Aufwand für den Betreuer führt.

Beratungsstellen zum Betreuungsrecht
Betreuungsvereine gibt es in fast allen Städten und sind über das Telefonbuch zu finden. Sie beraten rund um das Thema gesetzliche Betreuung aber auch zur Vorsorgevollmacht und zur Patientenverfügung.

Weitere Informationen
Die Link öffnet in neuem FensterDeutsche Alzheimer Gesellschaft betreibt ein bundesweites Alzheimertelefon:
01803 - 17 10 17 (Mo-Do 9-18 Uhr, Fr 9-15 Uhr; 9 Cent/Min. aus dem dtsch. Festnetz, Mobilfunkpreise maximal 42 Cent pro Minute). Die örtlichen Alzheimergesellschaften stehen für persönliche Beratung zur Verfügung. Adressen erhalten Sie beim Alzheimertelefon oder im Internetnetangebot der Gesellschaft.

In vielen Bundesländern gibt es Pflege- oder Seniorenberatungsstellen und so genannte Pflegestützpunkte. Die Beratungskräfte dort geben Auskunft über Hilfeangebote vor Ort und informieren über Möglichkeiten der Finanzierung.

Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
Verbraucherzentrale Berlin e.V., Hardenbergplatz 2 , 10623 Berlin
Sie finden es im Internet unter: http://www.vz-berlin.de/link506801A.html