Die Isländische Finanzaufsicht hat am 30.10.08 für die Kaupthing-Bank die formelle Feststellung getroffen, dass sie seit dem 09.10.2008 ihre Kunden nicht mehr bedient hat. Dies ist die Voraussetzung für den Einlagensicherungsfall
Bitte lesen Sie die beigefügten FAQ als Kaupthing Kunde aufmerksam durch, wir erläutern darin, wie Sie jetzt formal ihre Ansprüche gegenüber dem Isländischen Einlagen- und Anlegergarantie Fonds anmelden müssen.
Sind deutsche Verbraucher, die bei Kaupthing ein Tagesgeldkonto eingerichtet hatten, über die Garantie der Bundesregierung abgesichert?
Nein, die - zurzeit auch nur politische Garantie der Bundesregierung - gilt bisher nur für die dem deutschen Einlagesicherungssystemen angehörenden Unternehmen.
Kaupthing-Edge ist nur als Zweigstelle des isländischen Mutterhauses eingerichtet und von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) registriert worden. Dadurch steht den Kontoinhabern das isländische, nicht aber das deutsche Einlagensicherungssystem zur Verfügung.
Gilt das isländische Einlagensicherungssystem nur für Isländer?
Nein, ausländische Kontoinhaber haben den gleichen Anspruch gegenüber dem Einlagesicherungssystem in Island. Allerdings hat die isländische Regierung gegenüber ihren Bürgern eine eigenständige Garantie ausgesprochen. Kaupthing wird in Island als nun verstaatlichte Bank weiterbetrieben, weil jedes Land natürlich funktionierende Banken braucht.
Gilt für das isländische Sicherungssystem dasselbe wie bei uns?
Das System lehnt sich an EU-Recht bzw. die Regelungen in den EU Mitgliedsländern an. Island ist aber lediglich Mitglied im Europäischen Wirtschaftsraum und nicht EU-Mitglied. Rechtsakte der Europäischen Union binden Island nicht.
Das System geht vom Recht her sogar über die Mindestvorgaben der EU hinaus. Die Frage ist allerdings, ob Island mit seinen 316.000 Einwohnern wirtschaftlich in der Lage sein wird, die Forderungen, die auf das Land im Zuge der aktuellen Situation aller drei großen isländischen Banken zukommen werden, auch tatsächlich ökonomisch bewältigen kann. Hier hatten Experten bereits in der Vergangenheit Bedenken angemeldet.
In welcher Höhe sichert das Isländische System Einlagen?
Von Gesetzes wegen sind Anlegern die vollen Einlagen zu erstatten - vorausgesetzt die verfügbaren Mittel des Fonds lassen dies zu. Allerdings wurde das laufende Geschäft mittlerweile von der isländischen Finanzaufsicht auf eine Neue Kaupthing Bank übertragen, so dass wir momentan nicht von entsprechenden Überschüssen bei der Liquidierung der alten Kaupthing Bank für die Kontoinhaber ausgehen können.
In diesem Fall ist zumindest der auf einen fixierten Tag hin festgelegte Gegenwert von 1,7 Mio. Isländische Kronen (das sind jene 20.887 Euro, die bis zum Sicherungsfall keinen Kursschwankungen zur isländischen Krone unterliegen) als Garantie gesichert.
Mit der Entschädigungsleistung entfallen zugleich alle weiteren Ansprüche gegen die Bank, auch wenn die Entschädigung geringer als die Einlage sein sollte also die verbliebenen Mittel der Bank bzw. der die Einlagen sichernde Fonds diese nicht vollständig erfüllt.
Wie komme ich an mein Geld?
Die Erstattung erfolgt auf Antrag, dazu müssen Sie jetzt ein Formular in englischer Sprache auszufüllen und binnen einer Frist nach Verkündung des Einlagensicherungsfalles einreichen. Diese Frist beträgt maximal zwei Monate, kann aber auch noch kürzer sein, gegenwärtig ist die Frist noch nicht formal mitgeteilt worden.
Das Formular finden Sie
hier. Aus formalen Gründen sollten Sie es unbedingt in englischer Sprache ausfüllen.
Was bedeutet der englische Text des isländischen Antragsformulars?
Der Link oben führt Sie direkt zur Webseite des isländischen Sicherungsfonds. Der Text des dort am 29.10.08 verfügbaren Antrages in englischer Sprache lautet übersetzt:
Ort, Datum
Antrag auf Erstattung
Information zum Einleger (Kontoinhaber)
Name, Geburtsdatum, ID-Nummer
Adresse, Postleitzahl Land, Telefonnummer
Information in Bezug auf die Bank
Name, Kontonummer, Kontotyp, Kontostand
Text des Antrages:
Im Falle der Leistung einer Zahlung durch den Einlagen- und Sicherungsgarantiefonds ist mir bewusst, dass gemäß Artikel 10, Absatz 3 des Gesetzes 98/1999 über das Einlagen-Garantie und Anlegerentschädigung System, mein Anspruch gegen die Bank bzw. mein Anspruch aus der Insolvenz von dem Fonds übernommen wird. Durch die Annahme der Kompensationszahlung aus dem Fonds übertrage ich daher meinen Anspruch gegen die Bank und die betreffende Insolvenzforderung auf den Fonds in Bezug auf den zur Erstattung eingereichten Betrag.
Hinweis: Der letzte Satz könnte auch als "in Bezug auf den – tatsächlich - erstatteten Betrag" gelesen werden, allerdings entspricht die gesetzliche Regelung eher dem oben übersetzten Text.
Das bedeutet praktisch, Sie treten dem Einlagensicherungsfonds als Voraussetzung für die Erstattung ihre Forderungen im Übrigen gegen die Kaupthing Bank ab. Sie können also nach der Erstattung aus dem Fonds – auch wenn dies weniger als ihre Gesamteinlage ist – keine weiteren Ansprüche geltend machen. Dies ist eine gesetzliche Vorgabe des isländischen Entschädigungs-Systems.
Wenn Sie sich unsicher sind, finden Sie vielleicht einen Bekannten oder Familienangehörigen, der Ihnen Ihr Formular noch einmal direkt übersetzt.
Ab wann bzw. wie lange läuft die Frist?
Der Einlagensicherungsfall ist seit dem 30.10 bekannt und für den 09.10.2008 festgestellt worden. Seit dem hat nach Erkenntnis der isländischen Finanzaufsicht die Kaupthing Bank Ihre Forderungen nicht mehr bedient.
Die Antragsfrist zum Fonds ist auf maximal 2 Monate begrenzt, die genaue Fristsetzung steht noch aus. Wir warten noch auf eine Antwort aus Reykjavik dazu und werden Sie dann hier auf dem Laufenden halten.
Die isländische Finanzaufsicht verkündet den Einlagensicherungsfall, indem sie die Insolvenz des Unternehmens feststellt. Erst ab diesem Zeitpunkt werden nach Aussagen des isländischen Einlagesicherungssystems angemeldete Ansprüche gegen den Fonds behandelt. Wir haben die FME und den Fonds um eine Erklärung gebeten, ob die nach dem 09.10 aber vor dem 30.10. eingegangenen Anträge im Verfahren berücksichtigt werden oder als verfrüht unberücksichtigt bleiben, wir hoffen auf eine pragmatische Lösung und teilen Ihnen die Antwort aus Reykjavik auch dazu hier mit, sobald Sie uns vorliegt.
Weitere Informationen finden Sie auch auf der Homepage der isländischen Finanzaufsichtbehörde FME (
www.fme.is) mit Links zum Einlagesicherungsfonds gegenüber dem die Ansprüche anzumelden sind. Was sollten Sie als betroffener Verbraucher unternehmen?
Um den formalen Ansprüchen zu genügen, sollten Inhaber von Kaupthing-Konten das Formular zur Geltendmachung ihres Anspruches aus dem Sicherungssystem jetzt ausfüllen bzw. die bereits vorbereiteten Formulare nach Island schicken.
Offen bleibt, wann und wie der Fonds die Einlagen erstatten wird.
Was hat die isländische Regierung bisher getan?
Das Isländische Parlament hat in einer Notstandsgesetzgebung die Befugnis erteilt, die Banken in Island zu verstaatlichen. Es hat in diesem Zusammenhang das Entschädigungsgesetz ebenfalls verändert und zwar insbesondere insoweit, als Entschädigungen in isländischen Kronen geleistet werden können. Ferner wurde dem Einlagensicherungsfonds im Insolvenzfall ein Vorrang eingeräumt. Die Kaupthing Bank wurde verstaatlicht und wird laut den aktuellen Informationen der FME auf ihrer Webseite unter staatlichen Kontrolle in Island weitergeführt. Dazu wurde das Inlandsgeschäft auf eine Neue Kaupthing Bank übertragen. Die Ansprüche deutscher Verbraucher bestehen unserer Information nach aber weiter gegenüber der bisherigen Kaupthing Bank.

