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Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Berlin

19.11.2008
Gaspreise bleiben im Trüben

Der Bundesgerichtshof hat heute entschieden, dass nur allein die Preiserhöhung eines Gasver-sorgers der gerichtlichen Billigkeitskontrolle unterliegt. Die Anforderungen an die Preiskontrolle in der Grundversorgung dürften dabei aber nicht überspannt werden. Sonderverträge mit Preisan-passungsklauseln sind von dem Urteil jedoch nicht erfasst.

Wenn der Kunde den Tarif bei Abschluss des Liefervertrages oder die Preiserhöhung später ak-zeptiert, indem er der Preiserhöhung nicht spätestens bei der Jahresendabrechnung widerspricht, muss er den Gaspreis hinnehmen.

Im Streitfall muss der Gasversorger lediglich darlegen und beweisen, dass sich seine Gasbe-zugspreise erhöht haben. Ein Zeugenbeweis wäre aber ebenso ausreichend, wie der Bezug auf eine Ölpreisbindung.

Mit dem heutigen Urteil hat der Bundesgerichtshof einer umfassenden Kontrolle oder Überprüfung des Gaspreises eine Abfuhr erteilt. Zudem gilt das Urteil nur für die Preiserhöhungen bis Ende 2006, dem Ende des Gasmonopols. Die Luft ist also heute für den Verbraucher hinsichtlich einer Preisüberprüfung wesentlich dünner geworden.

Dies gilt umso mehr für Kunden, die aufgrund ihres geringen Einkommens keine Wahlmöglichkeit zu Sonderverträgen haben, weil sie beispielsweise kein eigenes Girokonto haben und der Gas-versorger nur dann Sonderverträge abschließt, wenn eine Einzugsermächtigung erteilt wird. Diese Kunden müssen dann die Kröte der teuren Grundversorgung schlucken.

Angesichts der großen Preisunterschiede auf dem Gasmarkt in Deutschland ist es jetzt Aufgabe der politisch Verantwortlichen, für einen starken Wettbewerb zu sorgen, an dem alle partizipieren können. Lediglich eine handvoll Gasanbieter – wie in Berlin – ist jedenfalls nicht ausreichend. Dem Quasi-Monopol des jeweils regionalen Grundversorgers muss Einhalt geboten werden.

Die Gaskunden sollten jetzt auch verstärkt ihre Verbrauchsgeräte erneuern bzw. optimal einstel-len, das gilt im Übrigen auch für das eigene Verbrauchsverhalten. Hilfestellung gibt dazu die Energieberatung der Verbraucherzentrale (Anmeldung unter 030-21484-260, Entgelt: EUR 5,-). Kostenlose Kurzauskünfte gibt es Dienstag und Donnerstag unter der Rufnummer 030-3016090.

"Außerdem sollten die Gaskunden intensiv die Möglichkeiten eines Gasversorgerwechsels wahr-nehmen, ohne jedoch gleich längerfristige Verträge oder Vorauszahlungen zu akzeptieren. Nur so kann ein funktionierender Wettbewerb zur Begrenzung der Gaspreise entstehen.", sagt Bernd Ruschinzik, Jurist bei der Verbraucherzentrale Berlin e. V..

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.


Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
Verbraucherzentrale Berlin e.V., Hardenbergplatz 2 , 10623 Berlin
Sie finden es im Internet unter: http://www.vz-berlin.de/link519041A.html