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Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Berlin
23.12.2008
Krankenversicherungspflicht - Gesundheitsfonds - Wahltarif/Krankengeld
Was ändert sich ab Januar 2009?
Hotline der Verbraucherzentrale Berlin
Ob gesetzlich oder privat versichert, ab Januar 2009 treten für die Versicherten beider Krankenkassenzweige weitreichende Änderungen in Kraft.
Während für gesetzlich Versicherte eine Versicherungspflicht schon seit April 2007 besteht, müssen sich ab Januar 2009 auch diejenigen, die der privaten Krankenversicherung zuzuordnen sind, versichern lassen. "Wer jetzt noch keine Krankenversicherung hat, muss sich umgehend um seinen Versicherungsschutz kümmern, sonst drohen hohe Nachzahlungen", rät Dörte Elß von der Verbraucherzentrale Berlin.
Kernstück des Gesundheitsfonds, der zum 1.1.2009 eingeführt wird, ist die Angleichung der Krankenkassenbeiträge einheitlich auf 15,5 %. Inwieweit die Krankenkassen von der Möglichkeit, Zusatzbeiträge zu erheben oder Prämien auszuzahlen, Gebrauch machen, wird sich im Laufe des nächsten Jahres zeigen. Bei gleichem Beitragssatz der Kassen, soll der Wettbewerb nunmehr noch stärker über die Angebote bzw. Leistungen der einzelnen Kassen erfolgen. "Hier lohnt sich ein Vergleich", rät Dörte Elß.
Der Wahltarif-Krankengeld und die damit verbundene Absicherung des Krankengeldes für bestimmte Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherungen wie z.B. Selbstständige, unständig und kurzfristig Beschäftigte wird – ehe er noch wirksam wird - schon wieder überarbeitet.
Da die Verbraucherzentrale zu den Themen Rückkehr in die Krankenversicherung, Wahltarif-Krankengeld und Gesundheitsfonds in den letzten Wochen viele Anfragen erreichten, richtet sie am 29.12.2008 unter der Telefonnummer 030/ 213 15 91 von 10:00-12:00 Uhr ein Infotelefon ein.
Außerdem ist die Broschüre "Krankenversicherungen, Was ändert sich ab Januar 2009"
ab sofort kostenlos in der Verbraucherzentrale erhältlich.
Öffnungszeiten 2008: 29.12.2008 9:00-13:00 Uhr
30.12.2008 9:00-16:30 Uhr
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

