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Service für Journalistinnen und Journalisten

Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Berlin

23.01.2009
Winterschlussverkauf 2009

2 Jahre Gewährleistung auch für Schlussverkaufsware und Sonderangebote

Im Sommer 2004 wurden die gesetzlichen Regelungen zum Schlussverkauf über Zeitraum und Warenangebot mit strengen Regeln aufgehoben.

Und noch immer lebt der (freiwillige) Schlussverkauf.

Trotz verkaufsoffenem Sonntag – am Montag geht es richtig los. Man kann gespannt sein, ob im Rahmen des Schlussverkaufs Preise nochmals gesenkt werden; denn schon seit Wochen gibt es jede Menge Sonderangebote.

Ob Schlussverkauf oder Sonderangebote, die Verbraucherzentrale weist auf folgendes hin:

  • Kulanzumtausch z. B. wegen Nichtgefallen kann im Schlussverkauf nicht erwartet werden. Schließlich dienen Sonderaktionen in erster Linie dazu, Lager zu räumen.
  • Die Ware muss fehlerfrei sein, dafür haftet der Verkäufer 2 Jahre (Kassenzettel aufbewahren).
  • Keine Mängelhaftung bei Waren, die als "zweite Wahl" oder mit kleinen Fehlern gekennzeichnet sind.
  • Unzulässig ist es nach wie vor, wenn Sonderangebote ohne Preisreduktion zur Schlussverkaufsware werden. Melden Sie solche Vorkommen der Verbraucherzentrale.



Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.


Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
Verbraucherzentrale Berlin e.V., Hardenbergplatz 2 , 10623 Berlin
Sie finden es im Internet unter: http://www.vz-berlin.de/link538331A.html