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Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Berlin

07.04.2009
Weniger Inhalt zum gleichen Preis ?
Verbraucherzentrale Berlin warnt: Wegfall verbindlicher Mengenvorgaben erleichtert versteckte Preiserhöhungen

Bestimmte Erzeugnisse in Fertigpackungen konnten bisher nur in den für sie festgelegten Füllmengen in den Verkehr gebracht werden. Beispielsweise durfte Milch in den Füllmengenbereichen zwischen 0,5 und 1 Liter nur in Fertigpackungen mit 0,5 Liter, 0,75 Liter und 1 Liter Inhalt abgegeben werden. Solche festen Einheiten fallen nun für Milch und weitere Lebensmittel wie Wasser, Limonade, Fruchtsäfte, Zucker oder Schokolade weg.

Ab dem 11.04.2009 entfallen verbindliche Mengenvorgaben für diese Lebensmittel. Die im vergangenen Jahr verkündete Änderung der Fertigpackungsverordnung tritt an diesem Tag in Kraft. Damit werden die Vorgaben aus einer EG Richtlinie in nationales Recht umgesetzt. "So ist zu befürchten, dass den versteckten Preiserhöhungen weiter Vorschub geleistet wird", stellt Christoph Römer von der Verbraucherzentrale Berlin fest.

Das Nebeneinander unterschiedlichster Packungsgrößen bzw. Füllmengen wird somit auch für weitere Produkte möglich. Wer sich hier am niedrigsten Endpreis orientiert, kauft nicht unbedingt das preiswerteste Produkt. Tipp der Verbraucherzentrale: Ein aktueller Preisvergleich ähnlicher Produktgruppen ist für den preisbewussten Verbraucher nur noch mit dem Vergleich der Grundpreisangaben möglich.

Hersteller haben mit dem Wegfall weiterer verbindlicher Mengenvorgaben so die Möglichkeit, Füllmengen bei gleich bleibenden Preisen zu reduzieren. "Viele Verbraucher werden dies wohl kaum bemerken", vermutet Römer. "Denn die geringfügige Verkleinerung der Füllmenge bei meist gleichbleibender oder minimal kleinerer Verpackung ist für Kunden in der Regel kaum erkennbar."

Wer aus lauter Gewohnheit beispielsweise nach der leckeren Eissorte in einem 900 ml - Behälter statt in der bisherigen 1000ml-Verpackung greift und nur den gleichbleibenden Preis im Auge hat, ist schon reingefallen. Dieser Trick, geringere Füllmenge - gleicher Preis, wird schon jetzt bei vielen Produkten angewendet, z.B. bei Joghurts, Desserts, Pralinenmischungen oder Frühstückscerealien.

Um festzustellen, ob das konkrete Produkt in der Vergangenheit mehr Inhalt zum gleichen Preis hatte, bliebe den Verbrauchern praktisch nur die Möglichkeit, sich Preise und Füllmengen über längere Zeiträume zu notieren oder zu merken.

Auf jeden Fall aber muss zukünftig die Grundpreisangabe in angemessener Größe am Regal angebracht und auch für nicht so besonders sehstarke Kunden lesbar sein, fordert die Verbraucherzentrale Berlin.


Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.


Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
Verbraucherzentrale Berlin e.V., Hardenbergplatz 2 , 10623 Berlin
Sie finden es im Internet unter: http://www.vz-berlin.de/link553401A.html