Die Verbraucherzentrale riet bereits Anfang März 2009, die Zahlung zu verweigern. Denn eine einseitige Umwandlung einer kostenlosen Mitgliedschaft in einen kostenpflichtigen Vertrag hat rechtlich keinen Bestand.
Nun wandten sich in den letzten Tagen erneut viele Betroffene verunsichert an die Verbraucherzentrale, weil sie eine "Zahlungserinnerung" erhalten hatten.
Deshalb noch einmal der Tipp: Nicht zahlen! Nicht einschüchtern lassen! Auch dann nicht, wenn weitere Mahnungen, Inkasso- oder Rechtsanwaltsschreiben eintrudeln. Es besteht auch keine Notwendigkeit, die angeblich kostenpflichtigen Verträge zu kündigen!
Ebenfalls nicht zahlen sollten die Empfänger von Rechnungen des "Deutschen Instituts für Umwelt und Gewerbe" (DIFUG), das sich offenbar bevorzugt an kleine und mittlere Unternehmen wendet. Das Bundesumweltministerium bezeichnete die Geschäftsmethoden der Firma bereits am 3. April als "üble Abzocke".
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