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Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Berlin

27.04.2009
Schweinegrippe in Mexiko: Was tun?

Mehr als 100 Tote hat die Schweinegrippe in Mexiko bereits gefordert, und schon über 1500 Menschen haben sich infiziert.

Inzwischen wird aus 19 der 32 mexikanischen Bundesstaaten ein Auftreten der Epidemie gemeldet. Betroffen sind unter anderem Mexiko-Stadt, der umgebende Bundesstaat (Estado de Mexico), der Staat San Luis Potosi und die Stadt Mexicali in Baja California.
Weltweit rüsten sich die Regierungen, um den Vormarsch des Virus zu stoppen. Die Weltgesundheitsorganisation WHO spricht von einem "Gesundheitsnotfall internationalen Ausmaßes". Verständlich, dass man zu diesem Zeitpunkt nicht unbedingt ins Zentrum des Zyklons reisen möchte.

"Urlauber, die eine Reise nach Mexiko gebucht haben und diese in den nächsten Tagen antreten würden, können die Reise unter Berufung auf höhere Gewalt stornieren oder gebührenfrei umbuchen", so die Reiserechtsexpertin der Verbraucherzentrale Berlin, Eva Klaar.
Ein Kündigungsrecht wegen höherer Gewalt steht Pauschalreisenden immer dann zu, wenn eine Reise erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt ist und dies zum Zeitpunkt der Buchung noch nicht absehbar war.

Reisende sollten sich an ihren Veranstalter wenden, um Umbuchungsmöglichkeiten prüfen zu lassen. So kommen sie vielleicht doch noch in den Genuss ihres wohlverdienten Urlaubs in der Ferne.
So gab beispielsweise TUI bekannt, vorerst bis zum 4. Mai keine Reisen nach Mexiko-Stadt mehr durchzuführen. Das Unternehmen hat zudem eine Service-Hotline eingerichtet: 0511/5678000.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.


Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
Verbraucherzentrale Berlin e.V., Hardenbergplatz 2 , 10623 Berlin
Sie finden es im Internet unter: http://www.vz-berlin.de/link556561A.html