Durch den Insolvenzantrag des Mutterkonzerns Arcandor sind in erster Linie die Mitarbeiter der Karstadt-Warenhäuser betroffen.
Für viele Kunden stellt sich aber die Frage, was ist mit Gutscheinen, Gewährleistungsansprüchen oder Bestellungen?
Da die Insolvenz ein Zahlungsverbot zu Gunsten der Gläubiger beinhaltet und noch niemand weiß, was der Insolvenzverwalter anordnet, gilt folgendes:
- Neubestellungen nur ohne Anzahlung tätigen;
- Gutscheine umgehend einlösen;
- Gewährleistungsansprüche anmelden, ggf. die Herstellergarantie
nutzen.
Eines ist absehbar, Bargelderstattung dürfte problematisch bis aussichtslos sein. Hier können erst die Zukunft und der Insolvenzverwalter mehr Aufklärung bringen. Und das dauert!!
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