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Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Berlin

09.06.2009
Benzol gehört nicht in Erfrischungsgetränke !
Verbraucherzentrale rät auf Etiketten zu achten

Viele Erfrischungs- oder Wellnessgetränke sind mit Konservierungsstoffen versetzt, z. B. mit Benzoesäure. Dieser Zusatzstoff kann zusammen mit Ascorbinsäure (Vitamin C) und weiteren Faktoren beim Herstellungsverfahren das krebserregende und keimzellschädigende Lösungsmittel Benzol bilden.

Im Rahmen eines bundesweiten Überwachungsprogrammes wurden von der Lebensmittelüberwachung 261 Erfrischungsgetränke untersucht, bei denen die Kontrolleure in 96 Proben bis zu 40 Mikrogramm Benzol pro Liter entdeckten. Bei einem geeigneten Konservierungsverfahren und guter Herstellungspraxis kann dieser Wert gut unter 0,5 Mikrogramm pro Liter liegen.

Bei geringen Mengen ist zwar keine akute Gesundheitsgefahr zu befürchten, schädliches Benzol hat aber in Erfrischungsgetränken nichts zu suchen und auch kleinste Mengen sind nicht akzeptabel.

Die Verbraucherzentrale fordert daher den Gesetzgeber auf, für Lebensmittel und Getränke einen Benzol-Grenzwert festzulegen, der sich an der guten Herstellungspraxis orientiert.

Die Verbraucherzentrale Berlin rät, beim Einkauf die Zutatenliste zu kontrollieren und Erfrischungsdrinks mit den Konservierungsstoffen Benzoesäure (E 210), Natriumbenzoat (E 211), Kaliumbenzoat (E 212) oder Calciumbenzoat (E 213) im Regal stehen zu lassen.



Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.


Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
Verbraucherzentrale Berlin e.V., Hardenbergplatz 2 , 10623 Berlin
Sie finden es im Internet unter: http://www.vz-berlin.de/link572921A.html