• die Mitnahme der Altersrückstellungen,
• die 3-jährige Bindungsfrist an die gesetzliche Krankenversicherung
• und die Wahl- und Zusatztarife der gesetzlichen Krankenkassen
in Frage gestellt. Das Bundesverfassungsgericht hat alle angegriffenen Punkte als mit dem Grundgesetz vereinbar erachtet.
Die Einschätzung des Bundesverfassungsgerichtes, dass derzeit nicht viele Versicherte in den Basistarif wechseln, kann aus der Beratungspraxis der Verbraucherzentrale Berlin nur bestätigt werden. Viele interessieren sich zunächst für den Basistarif, da er immer als "bezahlbarer Tarif" kommuniziert wird. Tatsächlich entscheiden sich aber nach einer Beratung die Wenigsten dafür.
Der Basistarif ist hauptsächlich wichtig für Menschen ohne Krankenversicherung, die sich seit dem 1.1.2009 in der PKV versichern müssen und aufgrund ihres Alters und ihrer Vorerkrankungen sonst keine Chance auf Krankenversicherungsschutz in der PKV hätten. Wer die Möglichkeit hat, wählt aber einen Krankenversicherungstarif außerhalb des Basistarifes.
Auch für diejenigen, die sich wegen ihrer hohen Beiträge nach dem Basistarif erkundigen, ist es in der Regel empfehlenswerter innerhalb des eigenen Unternehmens in einen günstigeren Tarif zu wechseln. Lediglich für einige langjährige Versicherte, die neben hohen Beiträgen einen hohen Selbstbehalt oder gar Leistungsausschlüsse haben und für die ein Wechsel in einen günstigeren Tarif deshalb nicht möglich ist, kann der Basistarif hier eine Alternative sein.
Diese Alternative hat aber auch ihren Preis. Allein schon der hohe Beitrag von rund 570 € zuzüglich Pflegeversicherung macht den Basistarif unattraktiv. Problematisch ist auch, dass Empfänger von Arbeitslosengeld II nach Halbierung des Beitrages und staatlichem Zuschuss immer noch eine Eigenbeteiligung von rund 155 € zuzüglich Pflegeversicherung zahlen müssen. Für Viele ist der Basistarif daher doch kein
"bezahlbarer Tarif".
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