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Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Berlin
11.06.2009
Neues von Telecolumbus
Zahlreiche Verbraucher haben sich an die Verbraucherzentrale mit der Frage gewandt, ob sie das akzeptieren müssen, zumal die Firma für den Fall des Widerspruchs die Vertragskündigung angekündigt hat.
Die Rechtslage:
Telecolumbus darf im Falle eines Widerspruchs gegen die Preiserhöhung und /oder gegen die Änderung der allgemeinen Geschäftsbedingungen zwar nicht außerordentlich - also fristlos - kündigen, jedoch darf das Unternehmen - ebenso wie deren Kunden - den Vertrag ordentlich kündigen. Eine ordentliche Kündigung bedarf keiner besonderen Begründung, ist aber nur zu den vertraglich vereinbarten Terminen möglich. Wenn im Vertrag beispielsweise geregelt ist, dass sich die Vertragslaufzeit jeweils um 12 Monate verlängert, wenn nicht 3 Monate vor Ablauf gekündigt wird, ist hieran nicht nur der Kunde gebunden - auch Telecolumbus darf nur zu diesen Terminen den Vertrag beenden.
Enthält der Vertrag allerdings keine Laufzeitregelung, ist auch eine monatliche Kündigung möglich.
In den Fällen, in denen Tele Columbus nach dem Widerspruch gegen die Preiserhöhung und gegen die neuen AGB nun tatsächlich den Kabelvertrag kündigt, sollte zunächst geprüft werden, ob die Kündigung fristgerecht erfolgt ist. Ist dies der Fall, kann dies rechtlich nicht beanstandet werden. Der betroffene Kunde muss sich dann überlegen, ob er den Vertrag zu den neuen Konditionen fortsetzen will oder ob er sich eine Alternative sucht. Gerade in Berlin gibt es mit DVB-T eine Möglichkeit, ein umfangreiches Fernsehangebot auch ohne monatliche Kosten zu empfangen. Das erforderliche Empfangsgerät kostet ca. 50 Euro. Für viele Verbraucher könnte der Widerspruch und die folgende Kündigung des Vertrages durch Telecolumbus zu einer nicht unerheblichen Ersparnis führen.
Die Verbraucherzentrale rät zu prüfen, ob der DVB-T-Empfang problemlos möglich ist - nur in ländlichen Gebieten ist das teilweise nicht der Fall – und ggf. den Änderungen zu widersprechen.
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

