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Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Berlin

25.06.2009
Die Verbindlichkeit der Patientenverfügung ist gesetzlich geregelt
Verbraucherzentrale Berlin begrüßt die juristische Klarstellung

Nach mehrjährigem Warten und Tauziehen ist die Möglichkeit, Vorstellungen über medizinische und begleitmedizinische Wünsche zum Lebensende und bei schwerer Krankheit rechtsverbindlich regeln zu können, nun doch noch gesetzlich verankert worden.
Bereits zu einem Zeitpunkt, wo an Krankheit und Schwerstpflegebedürftigkeit noch nicht zu denken ist, können Volljährige ihren Willen für den Fall, dass sie einmal nicht mehr äußern können, wie sie ärztlich versorgt werden wollen, festhalten. Die Patientenverfügung ist nach dem jetzt Gesetz gewordenen Entwurf des Abgeordneten Joachim Stünker nicht auf bestimmte Arten oder Stadien einer Erkrankung begrenzt. "Die Verbraucherzentrale Berlin begrüßt ausdrücklich, dass die Frage der Verbindlichkeit von Patientenverfügungen gesetzlich geregelt wurde", so Astrid Grunewald-Feskorn, die bei der Verbraucherzentrale Berlin zuständig ist für Patienten- und Pflegerecht. Die Verbraucherzentrale berät seit vielen Jahren zu diesem Thema, und die Nachfrage der Verbraucherinnen und Verbraucher nach allgemeinen Informationen bis hin zu konkreten Fragen zu einzelnen Formulierungen ist enorm. Dabei kann man in den Beratungen immer wieder feststellen, dass die Ratsuchenden sich ernsthaft mit dem Thema auseinandersetzen und zum Teil bereits sehr gut informiert waren.
Die Verbraucherzentrale ist auch erleichtert, dass es keine weiteren Formalismen oder Beschränkungen auf bestimmte Krankheitsstadien gibt und die Selbstbestimmung und Wertvorstellungen der Menschen ernst genommen wird. So ist es nicht erforderlich, einen Anwalt oder Notar beim Abfassen einer Patientenverfügung hinzuzuziehen, wie viele meinen. Das Vormundschaftsgericht muss nur hinzugezogen werden, wenn sich der behandelnde Arzt und der Vorsorgebevollmächtigte oder auch rechtliche Betreuer nicht einig sind bezüglich des Patientenwillens.
Bei Fragen rund um das Thema Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung berät die Verbraucherzentrale Berlin persönlich, telefonisch und schriftlich. Für eine persönliche Beratung ist eine Anmeldung erforderlich unter Telefon 030/214 85 260 oder anmeldung@vz-bln.de. Das Beratungstelefon erreicht man unter 0900/1/8877 104 dienstags von 14.00 bis 17.00 Uhr sowie mittwochs von 10.00 bis 12.00 Uhr (1,86 €/Min. aus dem deutschen Festnetz; Mobilfunktarife können abweichen). Sie finden die Verbraucherzentrale am Hardenbergplatz 2, 10623 Berlin – direkt gegenüber dem Bahnhof Zoo.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.


Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
Verbraucherzentrale Berlin e.V., Hardenbergplatz 2 , 10623 Berlin
Sie finden es im Internet unter: http://www.vz-berlin.de/link578501A.html