Der durchschnittliche Kohlendioxidausstoß von Neuwagen lag im Jahr 2008 mit 165 g/100 km nur um 3 Gramm niedriger als 2007. Zwar geht der Ausstoß auch 2009 zurück, dennoch wird der ab 2015 geltende Richtwert von 130 Gramm trotz Abwrackprämie weit verfehlt. Mitschuld daran trägt die unzureichende Verbrauchskennzeichnung bei Neuwagen. Sie ist seit 2004 in Deutschland Gesetz und wurde jetzt von den Verbraucherzentralen überprüft. Das Ergebnis ist ernüchternd.
Die Verbrauchszahlen stammen aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der grünen Bundestagsabgeordneten Bärbel Höhn. Demnach verbrauchen Klein- und Mittelklassewagen aktuell kaum weniger Sprit als vor zehn Jahren. "Kunden sind beim Autokauf auf schwere, PS-starke Autos fixiert, die Umweltbelastung ist anscheinend eher unwichtig", erklärt Thomas Reidel vom durch das Bundesumweltministerium geförderten Klimaschutzprojekt der Verbraucherzentrale Berlin. "Das liegt nicht zuletzt an fehlenden Informationen und Vergleichswerten."
Denn auch die Händler fördern den klimafreundlichen Autokauf nicht: Zwar müssen Spritverbrauch und CO2-Ausstoß von Neuwagen in Autohäusern am Fahrzeug deutlich sichtbar angebracht sein – das fordert die sogenannte Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung (Pkw-EnVKV). Aber bei der Umsetzung dieser Regelung hakt es im Getriebe: Im Juni 2009 hat die Verbraucherzentrale Berlin in 89 Autohäusern der Stadt überprüft, ob die Verordnung eingehalten wird. Dabei wurde auch kontrolliert, ob eine deutlich sichtbare Liste mit den Verbrauchs- und CO2-Werten aller angebotenen neuen Modelle vorhanden ist und ob die Verkäufer den Leitfaden zu Kraftstoffverbrauch und CO2-Emissionen auf Anfrage unentgeltlich aushändigten – auch das fordert die Pkw-EnVKV.
"Das Ergebnis unseres Marktchecks ist ein klares Ungenügend. In fast der Hälfte der Auto¬häuser war die Kennzeichnung nicht korrekt", so Reidel. Im Detail: In 18 Autohäusern gab es keinen Aushang des Gesamtüberblicks, bei 15 fehlte der Leitfaden, bei 6 war die Kenn¬zeichnung am Fahrzeug mangelhaft oder fehlte. In 10 Häusern wurden sogar zwei oder alle drei Bedingungen nicht erfüllt, während 4 Häuser den Zugang verweigerten.
"Um überhaupt Vergleiche anzustellen, muss der Autokäufer die Möglichkeit haben, sich im Autohaus schnell über die Verbrauchs- und Emissionswerte zu informieren", fordert Reidel, der an die Autohändler appelliert, die Verordnung endlich konsequent umzusetzen. "Nur so wird der Verbrauchswert eines Neuwagens zum festen Bestandteil der Kaufentscheidung."
Dabei ist das kein Kavaliersdelikt: Die Nichtbeachtung der PKW-EnVKV ist nicht nur eine Ordnungswidrigkeit, sie stellt einen Gesetzesverstoß dar. "Das heißt für uns: Wir fordern die beanstandeten Häuser auf, die Missstände abzustellen", erklärt Regina Herrmann aus der Verbraucherzentrale, "und behalten uns eine erneute Prüfung und rechtliche Schritte vor."
Der Marktcheck zur Einhaltung der Pkw-EnVKV wurde im Juni 2009 bundesweit im Klimaprojekt des Verbraucherzentrale Bundesverbands durchgeführt.
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