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Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Berlin

27.07.2009
Der Sommerschlussverkauf lebt!

Obwohl bereits im Jahre 2004 die strengen gesetzlichen Regelungen über Zeitraum und Warenangebot zum Schlussverkauf aufgehoben wurden, gibt es ihn weiter: den - freiwilligen - Sommerschlussverkauf. Schon seit einigen Wochen gibt es jede Menge Sonderangebote. Man darf gespannt sein, ob ab heute weitere Preisnachlässe folgen.
Unkritisch jedoch sollte man nicht zuschlagen und beim Kauf einige Regeln beachten:

• Lassen Sie sich nicht vom reduzierten Preis blenden. Achten Sie auf die Qualität der Ware.

Vergleichen Sie die Preise! Nicht jedes "Sonderangebot" ist auch ein echtes Schnäppchen. Bei hochpreisigen Produkten sollte man die Angebote mehrer Händler prüfen. Hier können auch Preis-Suchmaschinen im Internet helfen.

• Kulanzumtausch, z. B. wegen Nichtgefallen, kann im Schlussverkauf nicht erwartet werden. Schließlich dienen Sonderaktionen in erster Linie dazu, Lager zu räumen.

• Die Ware muss fehlerfrei sein, dafür haftet der Verkäufer 2 Jahre. Heben Sie den Kassenzettel auf!

• Bei Waren, die als "zweite Wahl" oder mit kleinen Fehlern gekennzeichnet sind gibt es keine Mängelhaftung.

• Unzulässig ist es nach wie vor, wenn Sonderangebote ohne Preisreduktion zur Schlussverkaufsware werden. Melden Sie solche Vorkommen der Verbraucherzentrale.


Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.


Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
Verbraucherzentrale Berlin e.V., Hardenbergplatz 2 , 10623 Berlin
Sie finden es im Internet unter: http://www.vz-berlin.de/link589681A.html