Die Broschüre gibt auf 14 Seiten Auskunft darüber, welche Regeln nunmehr gelten für
• Informationen durch das Bahnunternehmen vor Fahrtbeginn und während der Fahrt,
• den Fahrkartenkauf,
• die Mitnahme von Hand- und Reisegepäck sowie Fahrrädern,
• Fahrpreiserstattungen bei Zugausfällen und –verspätungen,
• die Mitnahme von Gepäck,
• Schadensersatz für beschädigtes oder verlorenes Gepäck
• die Haftung des Bahnunternehmens bei Personenschäden
• die Vorgehensweise bei Beschwerden, und
• die Behandlung von Reisenden mit eingeschränkter Mobilität.
Gabriele Francke, Geschäftsführerin der Verbraucherzentrale Berlin begrüßt grundsätzlich die neuen Fahrgastrechte für den schienengebundenen Fernverkehr, gibt aber zu bedenken, dass diese leider nicht für den Öffentlichen Nahverkehr gelten. Auch für Busse, Straßenbahnen und Fähren müsse es Regelungen geben. Der Fahrgast erwarte, dass seine Rechte kundenorientiert geregelt werden.
"Gerade auch wegen der gegenwärtigen Situation bei der S-Bahn muss es also ein wesentliches Merkmal für die Nutzung des Öffentlichen Personennahverkehrs sein, dass die Verkehrsbetriebe und Verkehrsverbünde das Vertrauen in die Leistungen der entsprechenden Unternehmen wieder herstellen. Für alle Verkehrsmittel sollten unbedingt die gleichen Rechte gelten", so Francke.
Die Broschüre "FAHRGASTRECHTE: Clever Reisen!" wurde mit finanzieller Unterstützung des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz hergestellt und ist in der Verbraucherzentrale Berlin kostenlos erhältlich beziehungsweise über http://www.eu-verbraucher.de/de/dies-sind-ihre-rechte/tourismus/#elt_990
abrufbar.Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

