Im Jahr 2008 gingen im Flugreiseverkehr 33 Millionen Koffer und Taschen verloren; 700.000 Gepäckstücke davon konnten nie wiedergefunden werden.
Ein Albtraum! Nach stundenlangem Flug am Urlaubsziel eingetroffen, steht man sich beim Warten aufs Gepäck die Beine in den Bauch. Irgendwann besteht kein Zweifel mehr daran, dass der Koffer sein Ziel – zumindest vorläufig – nicht erreicht hat. Dann gilt es zu handeln:
Der Verlust des Gepäcks sollte so schnell wie möglich angezeigt werden. Entweder direkt am Lost-and-Found-Schalter des Flughafens oder durch ein an die Fluggesellschaft adressiertes Einschreiben mit Rückschein. Der Luftfrachtführer haftet nämlich für Zerstörung, Verlust oder Beschädigung von Reisegepäck bis zu einer Höhe von 1.000 "Sonderziehungsrechten" pro Reisenden, was in etwa 1.100 Euro entspricht.
Es ist aber auch möglich, eine höhere Haftungsgrenze zu vereinbaren – sogar bis kurz vor dem Abflug.
Wenn das Gepäck beschädigt am Zielort eintrifft, muss innerhalb von 7 Tagen eine schriftliche Mitteilung an die Fluggesellschaft erfolgten. Sollte der "Superkoffergau" eintreten – das gute Stück kommt zu spät und zudem auch noch arg in Mitleidenschaft gezogen an –, verlängert sich die Anzeigefrist auf 21 Tage.
Statistisch gesehen, tauchen die meisten Koffer und Taschen innerhalb von zwei Tagen wieder auf. Unabhängig von der Wartezeit auf die Gepäckstücke haben Reisende ein Recht darauf, sich für die Übergangszeit mit der nötigen Kleidung einzudecken und sich die Ausgaben dafür erstatten zu lassen. Allerdings gilt hier der Grundsatz der Angemessenheit. Wer Luxusartikel kauft, läuft Gefahr, dass er nicht den vollen Betrag ersetzt bekommt.
Bei einer Pauschalreise, bei der zum Beispiel Flug, Unterkunft und Mietwagen als Paket gebucht wurden, wird nach herrschender Rechtsprechung meist eine Minderung von 20 bis 25 Prozent des Gesamtreisepreises pro Tag ohne Gepäck gewährt. Zugrunde gelegt wird aber immer der Einzelfall. So zeigte sich das Amtsgericht München etwas großzügiger und sprach einem Ehepaar, das die ersten fünf Tage einer Kreuzfahrt "kofferlos" war, eine Minderung von 30 Prozent pro Tag ohne Gepäck zu.
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