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Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Berlin

30.07.2009
Chaos auf Mallorca nach dem Bombenanschlag

Chaos auf Mallorca nach dem Bombenanschlag
Flug- und Schiffsreisende sitzen seit dem Nachmittag auf Mallorca fest. Das Start- und
Landeverbot für Fluggesellschaften führt nicht zu Schadensersatzansprüchen der
Reisenden. Allerdings haben sie nach der EU-Verordnung über Ausgleichsleistung einen
Anspruch auf Betreuungs- und Unterstützungsleistungen (z. B. Mahlzeiten, Getränke und
ggf. auch Hotelübernachtungen). Auch die Kosten für zwei Telefonate oder Fax müssen
von den Fluggesellschaften übernommen werden.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.


Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
Verbraucherzentrale Berlin e.V., Hardenbergplatz 2 , 10623 Berlin
Sie finden es im Internet unter: http://www.vz-berlin.de/link591181A.html