Chaos auf Mallorca nach dem Bombenanschlag
Flug- und Schiffsreisende sitzen seit dem Nachmittag auf Mallorca fest. Das Start- und
Landeverbot für Fluggesellschaften führt nicht zu Schadensersatzansprüchen der
Reisenden. Allerdings haben sie nach der EU-Verordnung über Ausgleichsleistung einen
Anspruch auf Betreuungs- und Unterstützungsleistungen (z. B. Mahlzeiten, Getränke und
ggf. auch Hotelübernachtungen). Auch die Kosten für zwei Telefonate oder Fax müssen
von den Fluggesellschaften übernommen werden.
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