Dennoch hat die Anzahl der Beschwerden nicht ab-, sondern ganz erheblich zugenommen. Immer häufiger beschweren sich die Verbraucher nicht nur über die Belästigungen, sondern über untergeschobene Verträge und seit circa einem Jahr zunehmend über unberechtigte Zugriffe auf ihre Konten.
Die seit heute geltenden Neuregelungen bringen einige wichtige Verbesserungen:
- 1. Verbraucher müssen die Einwilligung vorher ausdrücklich erteilen.
- 2. Für Werbeanrufe ohne die erforderliche Einwilligung können Bußgelder von bis zu 50.000 Euro verhängt werden.
- 3. Werbung treibende Unternehmen dürfen bei Werbeanrufen die Rufnummer nicht unterdrücken.
- 4. Die Rufnummernunterdrückung bei Werbeanrufen kann mit Bußgeldern bis zu 10.000 Euro geahndet werden.
- 5. Für telefonisch geschlossene Verträge über Zeitungen, Zeitschriften oder Illustrierte steht Verbrauchern jetzt auch ein Widerrufsrecht zu.
- 6. Gleiches gilt für telefonisch geschlossene Verträge über Wett- und Lotteriedienstleistungen.
- 7. Das Widerrufsrecht erlischt bei Dienstleistungsverträgen vor Ablauf der Widerrufsfrist nicht mehr, wenn mit der Dienstleistung auf Kundenwunsch begonnen wurde, sondern nur dann, wenn der Vertrag auf Wunsch des Kunden von beiden Seiten vollständig erfüllt worden ist.
- 8. Soll bei bestehenden Verträgen für Telekommunikationsdienstleistungen, Strom oder Gas ein Anbieterwechsel stattfinden, so muss die Kündigung des Verbrauchers oder dessen Vollmacht dazu dem bisherigen Anbieter in Textform (Brief, Fax oder E-Mail) vorliegen.
Für die Verhängung der Bußgelder ist die Bundesnetzagentur zuständig. Die Verbraucherzentralen gehen darüber hinaus im Wege der Verbandsklage (Abmahnung und Unterlassungsklage) gegen die werbenden Unternehmen vor. Schicken Sie daher Mitteilungen über Werbeanrufe mit einer Erklärung, dass Sie dem Anrufer zuvor den Werbeanruf nicht ausdrücklich gestattet hatten, an:
Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
Schütt 13, 67433 Neustadt
Fax: 06321-93 41 11
Telefon: 0291/99 55-206
E-Mail: rufnummernmissbrauch@bnetza.de
und an die
Verbraucherzentrale Berlin e.V.
Hardenbergplatz 2, 10623 Berlin
Fax: 030/211 72 01
E-Mail: telefonwerbung@vz-bln.de
In der Verbraucherzentrale und unter www.verbraucherzentrale-berlin.de ist ein Merkblatt erhältlich mit Ratschlägen zur Verhinderung von belästigender Telefonwerbung und mit Empfehlungen zum Verhalten bei Werbeanrufen.
Berliner Verbraucher können ab sofort bei allen Firmenkontakten, bei denen sie die Angabe ihrer privaten Telefonnummer nicht für erforderlich und sinnvoll halten – wie beispielsweise bei Gewinnspielen – die Nummer
030/213 15 91
als ihre eigene angeben. Dort gilt das Motto "Kein Abschluss unter dieser Nummer".
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.



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