Seit einigen Wochen verschickt die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) Briefe mit der Aufforderung, die bestehende Einzugsermächtigung zu bestätigen – und sorgt damit für Verunsicherung.
Post von der GEZ löst bei den Empfängern meist nicht gerade Begeisterung aus. Oft ist ein Brief der Zentrale der Auftakt zu einem langen Hin und Her, bis endlich bewiesen ist, dass tatsächlich nur das eine angemeldete Fernsehgerät in der Wohnung steht oder das letzte Radio schon vor Jahren entsorgt wurde.
Dazu kommt eine gewisse Unsicherheit, ob die GEZ wirklich der Absender ist, vor allem bei elektronischer Post. Schließlich enthielt eine gefälschte Mail vor zwei Jahren einen gefährlichen Trojaner, der sich auf dem Computer breitmachte und zum Verlust von Passwörtern und anderen geheimen Daten führte.
Im vorliegenden Fall ist diese Sorge eher unbegründet. Die Briefe sind zwar vollkommen überflüssig, aber immerhin echt. Hintergrund der Massenpost ist die Einführung eines europaweit einheitlichen Lastschriftverfahrens am 2. November 2009, für das eine schriftliche Bestätigung des Kunden notwendig wird. Die GEZ will sich schon jetzt auf die neuen Normen vorbereiten. "Leider hakt es bei den Formulierungen vorn und hinten", kritisiert Gabriele Francke von der Verbraucherzentrale Berlin. "Der Mustertext des Zentralen Kreditausschusses wurde nicht verwendet, und der Hinweis auf das neue Widerspruchsrecht fehlt ebenso wie die Gläubiger-Identifikationsnummer."
Aufgrund dieser Mängel wird die GEZ wohl in nächster Zeit ein neues Schreiben an die Gebührenzahler aufsetzen müssen. Und was geschieht mit dem alten? "Den aktuellen Brief können die Empfänger getrost in die ,Rundablage‘ werfen. Eine Verpflichtung zur Rücksendung besteht nicht", so Francke. Allerdings mache es durchaus Sinn, falsche Daten korrigieren zu lassen.
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