Direkt zum Inhalt
  • Seite drucken
  • Seite empfehlen
  • Warenkorb
  • Fragen zum Auftritt?
  • Tipps zur Schriftgrößenänderung

Aktueller Ratgeber

Titelbild des Ratgebers Wenn die Pfändung droht

Wenn die Pfändung droht


11,90 EURO
160 Seiten

Zum Ratgeber-Shop

Aktuelle Ergebnisse der

Stiftung Warentest

Produktfinder Staubsauger

Die besten Staub­sauger für Sie

Fernseher

15 aktuelle Fernseher im Test

Drucker-Scanner-Kombis

Überraschung im Detail

Service für Journalistinnen und Journalisten

Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Berlin

10.08.2009
Lehman Brothers: Insolvenzverfahren setzt Fristen für betroffene Verbraucher / Inhaber von Lehman-Zertifikaten haben wenig Zeit, um Ansprüche anzumelden

Das zuständige New Yorker Insolvenzgericht hat nun die Fristen bekanntgegeben, innerhalb derer die Inhaber von Lehman-Zertifikaten ihre Forderungen in den USA anmelden müssen. Informationen für betroffene Verbraucher bietet ein Leitfaden des Verbraucherzentrale Bundesverbandes.

Grundsätzlich haben die Betroffenen bis zum 22. September 2009 Zeit, ihre Forderungen anzumelden. Eine längere Frist gilt für Zertifikate, die von der niederländischen Tochtergesellschaft Lehman Brothers Treasury emittiert wurden und in der Lehman Programs Securities List aufgeführt sind. Für diese gilt folgendes Verfahren: Anleger müssen ein ausgefülltes und unterzeichnetes Anspruchsformular per Post an die United States Bankruptcy Court/ Southern District of New York schicken, das dort bis zum 2. November 2009 eingegangen sein muss. Das Formular ist online verfügbar, der Leitfaden des vzbv enthält einen entsprechenden Link. In das Formblatt ist vom Verbraucher unter anderem eine Sperrnummer einzutragen. Diese muss zuvor bei der jeweiligen Depotbank beantragt werden. Die Depotbank wiederum kann die Sperrnummer nur bis zum 23. Oktober bei den zuständigen Verwahrstellen beantragen.

Ausgang des Insolvenzverfahrens ungewiss
"Zwar begrüßen wir, dass mit dem Insolvenzverfahren gegen den Mutterkonzern begonnen wurde", so Gerd Billen Vorstand, des Verbraucherzentrale Bundesverbandes, "aber ob Verbraucher hierdurch tatsächlich eine nennenswerte Auszahlung erwarten können, ist allerdings ungewiss. Denn Zertifikatsinhaber werden nicht vorrangig aus der Insolvenzmasse bedient. Auch ist nicht abzusehen, wie lange sich das Verfahren hinziehen wird."

Nachfolgend finden Sie unter http://www.vzbv.de/mediapics/richtiges_verhalten_lehman_insolvenz_2009.pdf Link öffnet in neuem Fenster den Leitfaden für Lehman-Geschädigte, unter http://www.vzbv.de/mediapics/lehman_programs_securities_list.pdf Link öffnet in neuem Fenster die Lehman Programs Securities List und unter http://www.vzbv.de/mediapics/lehman_anleger_anspruchsformular.pdfLink öffnet in neuem Fenster das Anspruchsformular als pdf-Dokument zum Herunterladen.


Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.


Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
Verbraucherzentrale Berlin e.V., Hardenbergplatz 2 , 10623 Berlin
Sie finden es im Internet unter: http://www.vz-berlin.de/link592821A.html