Durch einen Nebenjob versuchen viele Menschen ihr geringes Einkommen etwas aufzubessern, um so doch noch in den Genuss einer Urlaubsreise oder eines neuen Haushaltsgeräts zu kommen. Aber bisweilen fließt das erhoffte Geld nicht in die eigene Tasche, sondern schon beim Vorstellungsgespräch ins Portemonnaie des vermeintlichen Arbeitgebers.
Ein kleines Inserat im Wochenblatt weckte die Aufmerksamkeit einiger Berliner: Angeboten wurde ein Zusatzeinkommen als Produkttester, zum Beispiel von Kosmetik, Lebensmitteln oder Textilien. Schnell vereinbarten die Interessenten einen Termin für ein Vorstellungsgespräch, in dem der angebliche Personalvermittler dann aber nicht etwa einen Arbeitsvertrag auf den Tisch legte, sondern ein Zeitungsabonnement, das der Bewerber abschließen sollte – um die anfallenden "Bearbeitungskosten zu umgehen", so lautete die Begründung.
Die Verbraucherzentrale Berlin rät, bei Nebenverdiensten Vorsicht walten zu lassen und auf keinen Fall vertragliche Verpflichtungen einzugehen, die nichts mit der zukünftigen Arbeit zu tun haben. "Wenn der Anbieter keine konkreten Angaben zu der Tätigkeit macht und von Bearbeitungsgebühren spricht, sollte man umgehend das Gespräch beenden", so Dr. Peter Lischke, stellvertretender Geschäftsführer der Verbraucherzentrale. "Bei seriösen Arbeitgebern wird nach erbrachter Leistung ein Gehalt bezahlt – und nicht vorher Geld eingefordert, egal auf welche Art."
Bevor man sich auf die Suche nach einem Zwei- oder Drittjob begibt, sollte man allerdings ohnehin den bestehenden Arbeitsvertrag prüfen lassen. Manchmal sind darin nämlich Nebentätigkeiten ausdrücklich untersagt. Wer sich darüber hinwegsetzt und nach Feierabend Produkte testet, Bier zapft oder Zeitungen austrägt, läuft also unter Umständen Gefahr, seinen Hauptjob zu verlieren.
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