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Wenn die Pfändung droht


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Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Berlin

27.08.2009
Information für Gasag-Kunden

Nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 15. Juli 2009, wonach die von der Gasag in den Jahren 2005 und 2006 verwendete Preisanpassungsklausel unwirksam war, sind wir der Auffassung, dass allen Gasag-Kunden, deren Verbrauch nach den Tarifen "Aktiv", "Vario" oder "Fix" abgerechnet wurde, Rückzahlungsansprüche zustehen.

Wir prüfen derzeit die Erfolgsaussichten einer sogenannten Einziehungsklage gegen die Gasag. Dazu benötigen wir zum Verbleib Kopien der gesamten Unterlagen von einigen hundert Gasag-Kunden, insbesondere:

  • den schriftlichen Vertrag mit der Gasag

  • die dazugehörigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen

  • bei Verträgen, die schon vor dem 1. März 2001 bestanden haben, die Mitteilung über die Neueinführung und den für Sie geltenden Tarif "Aktiv", "Vario" oder "Fix"

  • soweit mitgesendet, die dafür geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen

  • die Jahresabrechnungen 2001 bis 2006

  • die an die Gasag gerichteten Kundenschreiben in Bezug auf Preisänderungen

  • die an die Kunden gerichteten Schreiben der Gasag

  • alle sonstigen Belege der Jahre 2001 bis 2006

  • die Berechnungen der zu viel gezahlten Beträge ab Oktober 2005 bis Dezember 2006

Wir bitten, die Unterlagen ausschließlich per Post an uns zu senden und von der Übermittlung per E-Mail oder per Fax abzusehen.

Es ist beabsichtigt, aus den in Betracht kommenden Fällen gegen eine überschaubare Kostenbeteiligung einige auszuwählen, die für eine sogenannte Einziehungsklage unter unserer Federführung geeignet erscheinen. Diese Kunden müssten uns dann ihre Ansprüche zur Einziehung abtreten, die wir dann im eigenen Namen für fremde Rechnung mit einer Einziehungsklage gegen die Gasag durchsetzen würden.

Darüber hinaus werden wir allen Betroffenen in Kürze Informationsmaterial zur Verfügung stellen, das die eigenständige Berechnung und Geltendmachung (Musterschreiben und Muster für Klageschrift) der Rückforderungsansprüche erleichtern wird.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.


Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
Verbraucherzentrale Berlin e.V., Hardenbergplatz 2 , 10623 Berlin
Sie finden es im Internet unter: http://www.vz-berlin.de/link603171A.html