Bei der Online-Buchung eines Fluges von Berlin-Tegel nach Frankfurt am Main fiel ein Mann aus allen Wolken: Mit jedem Mausklick kletterten die Kosten weiter in die Höhe – von anfänglich 63 Euro auf zuletzt 214,34 Euro. Der absolute Höhepunkt der absurden Kostenberechnung: eine sogenannte Ankunftsgarantie.
Zustande kamen die Zusatzbeträge durch Voreinstellungen wie "Gepäckstück", "Ändern Sie Ihren Flug kostenlos", "Reiseversicherung" und "Ankunftsgarantie". Gerade bei dem letzten Punkt "wird den Kunden eine zusätzliche Sicherheit vorgegaukelt", so Eva Klaar, Reiserechtsexpertin der Verbraucherzentrale Berlin, "wobei sich die exakte Ankunftszeit eindeutig aus dem Beförderungsvertrag ergibt", der bei der Buchung mit dem Kunden abgeschlossen wird.
Die Verbraucherzentrale Bundesverband beurteilte die kostenauslösenden Voreinstellungen und die nicht fehlende Angabe des Gesamtpreises als unzulässig und leitete sofort ein wettbewerbsrechtliches Verfahren gegen die Fluggesellschaft ein.
Erst am 18. September 2009 hatte der Bundesrat Sanktionen gegen undurchsichtige Preise bei Flugtickets beschlossen und Bußgelder in Höhe von bis zu 25.000 Euro angedroht, wenn Luftfahrtunternehmen, Reiseveranstalter oder Reisevermittler versuchen, Kunden bei der Flugbuchung zu täuschen.
Die Verbraucherzentrale Berlin begrüßt diesen Schritt.
Ratsuchenden zu diesem Thema steht die allgemeine Rechtsberatung der Verbraucherzentrale Berlin gern für Fragen zur Verfügung. Sprechstunden (ohne Anmeldung): Dienstag 10 bis 16 Uhr, Donnerstag 10 bis 19 Uhr, Freitag 10 bis 14 Uhr. Kosten: 15,00 €.
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