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Kfz-Versicherung: Was beim Wechsel zu beachten ist

Preisunterschiede von teilweise mehreren Hundert Euro sorgen für Bewegung. Wer zum 1.1.2010 in eine preiswertere Autoversicherung wechseln will, muss seinen bisherigen Vertrag bis zum 30.11.2009 kündigen – aus Beweisgründen per Einschreiben/Rückschein – und einiges bedenken. Hier ein paar Tipps.

Kündigung:


Der Altvertrag sollte erst gekündigt werden, wenn die neue Versicherungspolice vorliegt. Wer die Frist verpasst, kann im Falle einer Beitragserhöhung sein außerordentliches Kündigungsrecht mit einer Monatsfrist nutzen.

Leistungserweiterungen:


Neben einer günstigeren Prämie sollen vor allem Leistungserweiterungen Kunden anlocken. So wird zum Beispiel gegen einen Prämienzuschlag Rabattschutz angeboten – im Schadensfall erfolgt dann keine Rückstufung in eine schlechtere Schadensfreiheitsklasse. Aber Achtung: Altverträge profitieren nicht automatisch von den neuen Tarifen. Die Bestandskunden müssen kündigen und einen neuen Vertrag abschließen, um in den Genuss der günstigeren Beiträge und Konditionen zu kommen.

Leistungseinschränkungen:


Für den wechselwilligen Verbraucher gilt es, den Leistungsumfang sowie die Versicherungsbedingungen "alt" und "neu" sorgfältig zu vergleichen. Zudem sollte der Versicherungsnehmer die Voraussetzungen für die Gewährung von Rabatten genau prüfen und Veränderungen dem Versicherer umgehend mitteilen. Andernfalls drohen Beitragsnachzahlungen und empfindliche Vertragsstrafen.

Kaskoversicherung:


Anders als bei der Kfz-Haftpflichtversicherung gibt es bei Teil- und Vollkaskoversicherungen keinen Abschlusszwang der Versicherer. Den gewünschten Kaskoschutz muss man sich also rechtzeitig in diesem Jahr vom Versicherer bestätigen lassen. In der Kaskoversicherung ist die Vereinbarung eines Selbstbehalts sinnvoll, um am Beitrag zu sparen. Der Schutz für "grobe Fahrlässigkeit" sollte in der Kaskoversicherung mit eingeschlossen sein. Dann kann Ihnen die Versicherung – außer bei Trunkenheitsfahrten – nicht vorwerfen, Sie hätten einen Schaden leichtsinnig verursacht.

Wichtig:


Die Angaben beim Versichererwechsel müssen aktuell und korrekt sein. Unrichtige Angaben können im Schadensfall den Versicherungsschutz kosten. Die neue Doppelkarte muss unverzüglich der Zulassungsstelle vorgelegt werden, sonst riskiert man eine Zwangsabmeldung. Der Kunde sollte sich schriftlich durch die neue Versicherung bestätigen lassen, dass es sich um den Tarifbeitrag 2010 handelt. So schützt man sich vor unliebsamen Prämienüberraschungen.

Finanzanalyse "Kfz-Versicherung" der Stiftung Warentest:


Preis: 16 Euro. Für Neuabschlüsse von überwiegend privat genutzten Pkw werden unter den Versicherungsgesellschaften, die sich an der Untersuchung beteiligt haben, die günstigsten Angebote ermittelt. Der Fragebogen/Teilnahmecoupon ist auch in der Verbraucherzentrale erhältlich.

Versicherungsberatung der Verbraucherzentrale Berlin:


Telefonisch donnerstags von 14 bis 17 Uhr unter Tel. 0900-1-8877-101 (1,86 Euro/Min. aus dem deutschen Festnetz – Mobilfunktarife können abweichen). Persönliche Beratung (20 Euro) nach vorheriger Anmeldung unter 214 85-260 oder anmeldung@vz-bln.de.

Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
Verbraucherzentrale Berlin e.V., Hardenbergplatz 2 , 10623 Berlin
Sie finden es im Internet unter: http://www.vz-berlin.de/link624061A.html