Seit 2005 sind Klagen gegen die Gasag anhängig, die sich mit der Preiserhöhung bei den Tarifen Gasag-Aktiv, Gasag-Vario und Gasag-Fix befassen. Diesen Verträgen liegen Preisanpassungsklauseln zugrunde, die vom Bundesgerichtshof als unzulässig bewertet wurden.
Zurzeit ist noch die von der Verbraucherzentrale Berlin initiierte Sammelklage gegen die Gasag anhängig. Jetzt hat aber der Bundesgerichtshof durch Beschluss signalisiert, dass die Revision der Gasag wenig Aussicht auf Erfolg hat. Die Begründung ist wieder die unzulässige Preisanpassungsklausel.
Bisher hat sich die Gasag geweigert, diese Rechtsprechung zu akzeptieren und ihren Kunden die ohne Rechtsgrund gezahlten Preise zu erstatten.
Was ist die Folge? Jeder Gasag-Kunde der aufgezählten Tarife muss einzeln vor Gericht ziehen, um das Geld zurückzubekommen. Und das vor allen Dingen bis Ende des Jahres, weil sonst Rückforderungsansprüche aus der Erhöhung 2005 verjähren.
Die Verbraucherzentrale fordert die Gasag auf, ihre Position zu überdenken und die durch die unzulässige Preiserhöhung von 2005 erlangten Beträge unbürokratisch zu erstatten.
Damit wäre die Gasag rechtstreu und verbraucherfreundlich und würde auch die überlasteten Berliner Gerichte, insbesondere das für sie zuständige Amtsgericht Mitte, nicht über Gebühr belasten.
Übrigens: Die Verbraucherzentrale wird im Hinblick auf die starre Haltung der Gasag Einziehungsklagen anstrengen und auch prozesswillige Gasag-Kunden beraten.
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