Die Verbraucherzentrale Berlin appelliert an die Verbraucher, auf die Einhaltung der Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung (Pkw-EnVKV) zu achten
2004 trat die Pkw-EnVKV in Kraft. Bis heute wird sie von vielen Autoherstellern und Händlern nicht ausreichend umgesetzt. Das ergab eine Untersuchung der Verbraucherzentrale Berlin im Rahmen des vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit geförderten Projektes Verbraucherallianz "fürs klima" im Sommer 2009. Untersucht wurden 89 Autohäuser – bei fast der Hälfte wurden Verstöße gegen die Pkw-EnVKV festgestellt.
Die Pkw-EnVKV verpflichtet Hersteller und Neuwagenhändler, an jedem Fahrzeug CO2-Emissionen und Kraftstoffverbrauch genau anzugeben. Außerdem müssen sie den "Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch und die CO2-Emissionen" kostenlos aushändigen, eine Liste aller in Deutschland erhältlichen Neuwagen und ihres Verbrauchs.
"Der CO2-Ausstoß ist ein wichtiges Kaufkriterium für die Verbraucher. Die Rechnung ist einfach: Je niedriger der Kraftstoffverbrauch ist, desto weniger CO2 wird ausgestoßen – das schont nicht nur die Umwelt, sondern auch den Geldbeutel", so Regina Herrmann, Juristin im Klimaprojekt der Verbraucherzentrale Berlin.
Auch in der Werbung für neue Pkws ist die Einhaltung der Pkw-EnVKV zu beachten. "Wird ein konkretes Fahrzeugmodell beworben und sind Angaben zur Motorisierung wie Motorleistung oder Hubraum angegeben, so müssen auch Angaben über den Kraftstoffverbrauch inner- und außerorts und über die spezifischen CO2 -Emissionen im kombinierten Testzyklus gemacht werden. Wir appellieren an die Verbraucher, uns solche Verstöße zu melden, damit wir gegebenenfalls rechtliche Schritte einleiten können", führt Regina Herrmann weiter aus.
Benötigt werden das Original oder die Kopie der Werbeanzeige sowie Angaben zum Erscheinungsort und -datum. Bei Verstößen innerhalb von Ausstellungsräumen sind Fotos des Autos beziehungsweise der falschen Etikettierung hilfreich oder eine eidesstattliche Versicherung der Person, wann (Datum und Uhrzeit) und an welchem konkreten Fahrzeugmodell Angaben fehlten.
Eventuelle Verstöße richten Sie bitte an das Klimaprojekt der Verbraucherzentrale Berlin, Hardenbergplatz 2, 10623 Berlin; E-Mail: klima@vz-bln.de, Fax: (030) 214 85-219.
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