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Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Berlin

26.11.2009
Klimaschonend durch den Winter

Die Verbraucherzentrale Berlin empfiehlt, beim Kauf von Winterausrüstungen für das Auto auf die Einhaltung der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) zu achten

Die Verbraucherzentrale Berlin rät im Rahmen des vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit geförderten Klimaprojektes "für mich.für dich.fürs klima", bei der gesamten Fahrzeugausstattung und nicht nur bei der Bereifung auf eine adäquate Winterausrüstung zu achten.

Paragraf 2 Abs. 3a S. 1 und S. 2 der StVO schreibt vor, dass "bei Kraftfahrzeugen die Ausrüstung an die Wetterverhältnisse anzupassen ist. Hierzu gehören insbesondere eine geeignete Bereifung und Frostschutzmittel in der Scheibenwaschanlage."

"Zwar begründet die StVO in Deutschland keine generelle Winterreifenpflicht", so die Juristin Regina Herrmann vom Klimaschutzprojekt in der Verbraucherzentrale Berlin. Vielmehr werde auf die konkreten Wetterverhältnisse abgestellt.

Dabei ist unter geeigneter Bereifung im Sinne der Straßenverkehrs-Ordnung nicht nur die Nichtverwendung von Sommerreifen bei winterlichen Straßenverhältnissen zu verstehen. Hierunter fallen zum Beispiel auch ältere Winterreifen mit wenig Profil.

"Ansonsten drohen dem Fahrzeugführer haftungs- und versicherungsrechtliche Risiken", führt Herrmann weiter aus.

Neben einer geeigneten Bereifung gehört auch die Verwendung von Frostschutzmitteln in der Scheibenwaschanlage zur Winterausrüstung. "Die Scheibenwaschanlage stellt lediglich ein Beispiel dar. Eine an die Wetterverhältnisse angepasste Ausrüstung erfasst auch sonstige Ausrüstungsmängel, wie beispielsweise mangelhafte Scheibenwischblätter", erläutert Herrmann.

Auch im Winter sollte auf eine spritsparende Fahrweise geachtet werden – denn wer weniger Sprit verbraucht, schont Portemonnaie und Klima zugleich.

Zu einer spritsparenden Fahrweise gehört unter anderem frühes Hochschalten, denn mit einer geringeren Drehzahl zu fahren, spart bis zu 30 Prozent Kraftstoff. Auch sollte auf das Abschalten der häufig serienmäßig eingeschalteten Klimaanlage geachtet werden.

Nähere Informationen unter www.vz-berlin.de und unter www.verbraucherfuersklima.de.


Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.


Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
Verbraucherzentrale Berlin e.V., Hardenbergplatz 2 , 10623 Berlin
Sie finden es im Internet unter: http://www.vz-berlin.de/link646801A.html