Direkt zum Inhalt
  • Seite drucken
  • Seite empfehlen
  • Warenkorb
  • Fragen zum Auftritt?
  • Tipps zur Schriftgrößenänderung

Aktueller Ratgeber

Titelbild des Ratgebers Wenn die Pfändung droht

Wenn die Pfändung droht


11,90 EURO
160 Seiten

Zum Ratgeber-Shop

Aktuelle Ergebnisse der

Stiftung Warentest

Produktfinder Staubsauger

Die besten Staub­sauger für Sie

Fernseher

15 aktuelle Fernseher im Test

Drucker-Scanner-Kombis

Überraschung im Detail

Service für Journalistinnen und Journalisten

Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Berlin

01.12.2009
Nicht aufs Glatteis bewegen – Mieter eines Autos sind selbst für Winterreifen verantwortlich

Viele Verbraucher, die über keinen eigenen Pkw verfügen, mieten sich zurzeit ein Auto, um zu Weihnachten ihre Freunde und Verwandten zu besuchen. Doch wie muss das Fahrzeug im Winter ausgestattet sein?

Vielen Automietern fällt erst beim Unterzeichnen des Vertrags auf, dass der Pkw über Winterreifen verfügen sollte. Oft sind sie sprachlos oder reagieren empört, wenn der Vermieter ihnen dafür eine Zusatzrechnung präsentiert. Doch tatsächlich geht hier alles mit rechten Dingen zu. "In Deutschland besteht keine generelle Winterreifenpflicht", erklärt Gabriele Francke, Geschäftsführerin der Verbraucherzentrale Berlin, "und deshalb gibt es auch keinen grundsätzlichen Anspruch auf eine Winterreifenausstattung bei der Kfz-Vermietung."

In schneereichen Regionen hingegen kann man schon eher von einer entsprechenden Ausstattung durch den Anbieter ausgehen. Deshalb gilt: immer genau fragen! Gegebenenfalls muss man einen Aufpreis für die richtigen Reifen in Kauf nehmen. Aber das ist sicherlich das kleinere Übel. Denn wer trotz winterlicher Verhältnisse mit einem Mietwagen und Sommerreifen unterwegs ist, auf den können bei einem Unfall hohe Rückforderungen der Versicherung zukommen.

Francke rät, sich bei der Reservierung eines Fahrzeugs bestätigen zu lassen, dass dies mit Winterreifen ausgestattet ist. Gleichzeitig appelliert sie an die Vermieter, die Wagen im Winter generell entsprechend auszurüsten, ihre Preise transparent zu gestalten und die Kunden schon bei der Buchung auf eventuelle Mehrkosten hinzuweisen.


Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.


Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
Verbraucherzentrale Berlin e.V., Hardenbergplatz 2 , 10623 Berlin
Sie finden es im Internet unter: http://www.vz-berlin.de/link650741A.html