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Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Berlin

09.12.2009
Riskant gefärbte Süßigkeiten sollten von Kindern und Allergikern gemieden werden!
Verbraucherzentrale fordert Verbot von Azofarbstoffen in Lebensmitteln

Ob Geleefrüchte, Zuckerstreusel oder Limonaden: knallbunt gefärbt, sprechen sie besonders Kinder an. Die Süßigkeiten, Erfrischungsgetränke, Backwaren und Desserts enthalten aber häufig gesundheitlich riskante Azofarbstoffe wie Tartrazin oder Azorubin. Die synthetischen Zusatzstoffe, die sich hinter E-Nummern verbergen können, gelten nicht nur als Allergie auslösend. Sie stehen auch im Verdacht, die Aktivität und Aufmerksamkeit von Kindern zu beeinträchtigen.

Anstatt Azofarbstoffe vorsorglich für Lebensmittel zu verbieten, schreibt die EU ab Juli 2010 für betroffene Produkte lediglich einen unscheinbaren Warnhinweis auf den Verpackungen vor.

Verbraucher sollten beim vorweihnachtlichen Einkauf die Zutatenlisten von Süßwaren und Backdekor kritisch prüfen. Die Verbraucherzentrale Berlin empfiehlt, besser auf unbedenkliche Alternativen zurückzugreifen, die mit Frucht- und Pflanzenkonzentraten gefärbt sind, oder auf Bioprodukte, die generell keine künstlichen Farbstoffe enthalten dürfen. Außerdem hilft der Ratgeber "Was bedeuten die E-Nummern" beim Aufspüren bedenklicher Zusatzstoffe in der Zutatenliste.
Die Azofarbstoffe Tartrazin (E 102), Gelborange (E110), Azorubin (E 122), Cochenillerot (E 124a), Allurarot (E129) und der Farbstoff Chinolingelb (E 104) können bei entsprechend veranlagten Menschen so genannte Pseudoallergien (wie Nesselsucht, Asthma oder Hautödeme) auslösen.

Die Europäische Lebensmittelsicherheitsbehörde (EFSA) hat in einer aktuellen Neubewertung bei einigen Azofarbstoffen aufgrund verschiedener gesundheitlicher Bedenken die duldbaren täglichen Aufnahmemengen (ADI) herabgesetzt.

Ergebnisse einer Studie der Universität Southampton weisen darauf hin, dass ein Gemisch aus Azofarbstoffen oder Chinolingelb und dem Konservierungsstoff Benzoesäure (E 210) Hyperaktivität und Aufmerksamkeitsdefizite bei Kindern fördern könnte.

Die neue EU-Verordnung über Lebensmittelzusatzstoffe schreibt ab 20. Juli 2010 einen Warnhinweis auf den Verpackungen für alle Lebensmittel mit Azofarbstoffen vor. Dieser muss neben der Bezeichnung des Farbstoffes lauten: "Kann Aktivität und Aufmerksamkeit bei Kindern beeinträchtigen".


Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.


Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
Verbraucherzentrale Berlin e.V., Hardenbergplatz 2 , 10623 Berlin
Sie finden es im Internet unter: http://www.vz-berlin.de/link652791A.html