Nach zwei gescheiterten Schlichtungsgesprächen zwischen der Verbraucherschutzsenatorin Katrin Lompscher (Linke), der Verbraucherzentrale und der GASAG reicht die Verbraucherzentrale Berlin eine Klage gegen die GASAG auf Rückzahlung der überhöhten Entgelte und einen Mahnbescheid ein.
Hintergrund ist die Entscheidung des Bundesgerichtshofes (BGH) vom 15. Juli 2009, wonach die von der GASAG in den Jahren 2005 und 2006 verwendete Preisanpassungsklausel unwirksam war. Am 13. Oktober beschloss der BGH, dass er ein Urteil des Berliner Kammergerichts vom Oktober 2008 nicht zur Revision zulassen wird. Die Verbraucherzentrale vertrat die Auffassung, dass allen GASAG-Kunden, deren Verbrauch nach den Tarifen "Aktiv" oder "Vario" abgerechnet wurde, Rückzahlungsansprüche zustehen.
Die GASAG sah das anders und weigerte sich beharrlich, die unrechtmäßig einbehaltenen überhöhten Entgelte an die Verbraucher zurückzuzahlen. Die Situation spitzte sich zu, als nach zwei Schlichtungsgesprächen klar wurde, dass eine Einigung mit dem Unternehmen nicht möglich sein würde. Im Gegenteil: Statt wenigstens die Verjährungsfrist zu Silvester dieses Jahres für Ansprüche aus dem Jahr 2006 auszusetzen, ging der Konzern zum Angriff auf die Verbraucherzentrale über: "Pikanterweise setzte das Unternehmen für die Rück-zahlungen einen 10-mal höheren Betrag an als wir – um uns dann vorzuwerfen, mit unseren Forderungen trieben wir die GASAG in den Ruin", berichtet Prof. Jürgen Keßler, Vorstandsvorsitzender der Verbraucherzentrale.
Nun hat sich die Verbraucherzentrale von 194 Personen die Rechte abtreten lassen, beim Amtsgericht Mitte und beim Landgericht Berlin Einziehungsklagen einzureichen.
Von der GASAG werden insgesamt 193.127,42 Euro eingefordert. Bis allerdings über die Klagen entschieden ist, werden Monate vergehen. Deshalb appelliert die Verbraucherzentrale an alle betroffenen GASAG-Kunden, ihr Recht bis zum 31. Dezember 2009 per gerichtlichem Mahnbescheid oder per Klage einzufordern. Es reicht nicht, weitere Zahlungen an die GASAG unter Vorbehalt zu leisten oder die GASAG selbst zur Rückzahlung aufzufordern.
Die Verbraucherzentrale hat ein 14-seitiges Informationspaket für GASAG-Kunden herausgegeben, das ständig aktualisiert wird und eine Einzelberatung vor Ort überflüssig macht. Es informiert über die Möglichkeiten zur gerichtlichen Durchsetzung von Rückforderungsansprüchen. Es werden dabei die am häufigsten gestellten Fragen beantwortet. Darüber hinaus enthält es den Entwurf einer Klageschrift, eine Beispielrechnung zur Ermittlung des Rückforderungsbetrages sowie das Muster eines online ausgefüllten Antrags auf Erlass eines Mahnbescheids gegen die GASAG.
Das Informationspaket steht hier als PDF-Datei zum Download bereit. Es kann aber auch in der Verbraucherzentrale Berlin e. V. gegen eine Kostenpauschale von 5,- Euro abgeholt werden. Zugesandt wird es gegen Überweisung von 7,50 Euro unter Angabe des Datums und Rechnungsempfängers – es wird vorher von der Verbraucherzentrale eine Rechnung zugesandt, der die entsprechenden Daten zu entnehmen sind – auf das Konto der Verbraucherzentrale Berlin e. V. bei der Berliner Sparkasse, BLZ 100 500 00, Kontonummer 730 003 795.
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